Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8Beachte
Rechtssatz
Auch nach der Rechtslage ab der TKG-Novelle BGBl. I Nr. 102/2011 besteht ein subjektives Recht von Dritten im räumlichen Nahebereich der Funkanlage auf Wahrnehmung der der Fernmeldebehörde gesetzlich übertragenen Aufgaben im Rahmen des Verfahrens nach § 74 TKG 2003 nicht, weshalb solchen Dritten im Verfahren zur Erteilung der Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Funkanlage keine Parteistellung zukommt (vgl. VwGH 21.12.2020, Ra 2020/03/0156).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030079.L01Im RIS seit
25.01.2022Zuletzt aktualisiert am
25.01.2022