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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk Deutschland 2002 Art18Rechtssatz
Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Pensionsbeiträge begründen also eine künftige (und in Österreich auch steuerpflichtige) Einkunftsquelle, weshalb die solchen Pensionen zugrundeliegenden Beitragszahlungen insofern vorweggenommene Erwerbsaufwendungen darstellen und abzugsfähig sind. (hier: österreichisches Besteuerungsrecht nach Art. 18 DBAbk-Deutschland 2002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150077.L05Im RIS seit
25.01.2022Zuletzt aktualisiert am
25.01.2022