RS Vwgh 2021/11/16 Ra 2020/15/0077

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Veröffentlicht am 16.11.2021
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk Deutschland 2002 Art18
EStG 1988 §25 Abs1 Z3 lita
EStG 1988 §4 Abs4 Z1 lita

Rechtssatz

Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Pensionsbeiträge begründen also eine künftige (und in Österreich auch steuerpflichtige) Einkunftsquelle, weshalb die solchen Pensionen zugrundeliegenden Beitragszahlungen insofern vorweggenommene Erwerbsaufwendungen darstellen und abzugsfähig sind. (hier: österreichisches Besteuerungsrecht nach Art. 18 DBAbk-Deutschland 2002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150077.L05

Im RIS seit

25.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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