RS Vwgh 2021/12/7 Ra 2021/22/0157

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Veröffentlicht am 07.12.2021
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art133 Abs4
MRK Art8
NAG 2005 §30 Abs1
NAG 2005 §47 Abs2
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2016/22/0014 E 27. April 2017 RS 3

Stammrechtssatz

Beantragt ein Fremder die Erteilung eines Erstaufenthaltstitels zum Zweck der Familienzusammenführung mit seinem Ehegatten, ist seine Absicht entscheidend, wie der angestrebte Titel genutzt werden soll (vgl. E 20. Oktober 2011, 2010/21/0177). Ein formales Band der Ehe reicht nicht aus, um aufenthaltsrechtliche Wirkungen zugunsten des ausländischen Ehegatten abzuleiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021220157.L02

Im RIS seit

25.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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