RS Vwgh 2021/12/15 Ra 2020/15/0037

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Veröffentlicht am 15.12.2021
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188
BAO §209a Abs2

Rechtssatz

Eine Abhängigkeit im Sinne des § 209a Abs. 2 BAO liegt etwa dann vor, wenn ein Abgabenbescheid von einem mit einem Rechtsmittel bekämpften Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO abzuleiten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150037.L01

Im RIS seit

25.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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