RS Vwgh 1975/2/21 1255/73

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Veröffentlicht am 21.02.1975
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Index

StVO
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2
AVG §60
B-VG Art130 Abs2

Rechtssatz

Bei der Beweiswürdigung kann vom freien Ermessen der Verwaltungsbehörde keine Rede sein. Freies Ermessen käme nur dann in Betracht, wenn es sich darum handelt, auf Grund eines bereits festgestellten Sachverhaltes nach Maßgabe von Ermessensbestimmungen eine Entscheidung zu treffen, während die freie Beweiswürdigung eine ganz andere Verfahrensstufe und zwar die Beurteilung der Beweismittel für einen erst festzustellenden Sachverhalt betrifft (siehe auch Ausführungen 3 des E 10.6.1968, 117/68).

Schlagworte

Beweiswürdigung Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1973001255.X02

Im RIS seit

24.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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