Entscheidungsdatum
26.11.2021Norm
AsylG 2005 §3Spruch
W148 2185569-1/23 E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 10.11.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Dr. KEZNICKL als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , StA Afghanistan, vom 05.02.2018 gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.01.2018, XXXX .
A) Beschlossen
I. Das Verfahren zu Spruchpunkt I. wird wegen Zurückziehung der Beschwerde gem. § 13 Abs. 7 AVG und gem. § 28 Abs. 1 iVm § 31 Abs. 1 VwGVG eingestellt.
Sowie
B) zu Recht erkannt:
I. Der Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, wird gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005 stattgegeben und der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.
II. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt.
III. In Erledigung der Beschwerde werden die übrigen Spruchpunkte des angefochtenen Bescheides ersatzlos behoben.
C) Die Revision gegen A) und B) ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 10.11.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist durch die hierzu Berechtigten nicht gestellt wurde.
Schlagworte
befristete Aufenthaltsberechtigung gekürzte Ausfertigung subsidiärer Schutz Teileinstellung teilweise BeschwerderückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2021:W148.2185569.1.00Im RIS seit
21.01.2022Zuletzt aktualisiert am
21.01.2022