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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3Leitsatz
Ablehnung eines Individualantrages auf Aufhebung von Bestimmungen der 2. COVID-19-SchutzmaßnahmenV betreffend AusgangsbeschränkungenRechtssatz
Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH (zu Einschränkungen von Familien- und Privatzusammenkünften) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. §5 COVID-19-Maßnahmengesetz idF BGBl I 104/2020, der auch das Verweilen außerhalb des - eigenen - privaten Wohnbereiches erfasst, ist nicht so zu verstehen, dass eine Ausgangsregelung nur verfügt werden dürfte, wenn zuvor alle nur denkbaren Betretungsverbote iSd §§3 und 4 leg cit verhängt worden sind. Angesichts der im Verordnungsakt umfassend dokumentierten epidemiologischen Situation, die zu Beginn des Dezembers 2020 geherrscht hat, waren auch die gerügten Eingriffe in das Recht auf Freizügigkeit bzw in die Erwerbsfreiheit nicht aus den im Antrag vorgebrachten Gründen unverhältnismäßig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Ablehnung, COVID (Corona)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:V606.2020Zuletzt aktualisiert am
21.01.2022