RS Vfgh 2021/11/29 V606/2020

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Veröffentlicht am 29.11.2021
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Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

B-VG Art139 Abs1 Z3
COVID-19-MaßnahmenG §3 Abs1, §4 Abs1, §5 Abs1
2. COVID-19-SchutzmaßnahmenV BGBl I 544/2020 §2, §17 Abs1
VfGG §7 Abs2

Leitsatz

Ablehnung eines Individualantrages auf Aufhebung von Bestimmungen der 2. COVID-19-SchutzmaßnahmenV betreffend Ausgangsbeschränkungen

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH (zu Einschränkungen von Familien- und Privatzusammenkünften) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. §5 COVID-19-Maßnahmengesetz idF BGBl I 104/2020, der auch das Verweilen außerhalb des - eigenen - privaten Wohnbereiches erfasst, ist nicht so zu verstehen, dass eine Ausgangsregelung nur verfügt werden dürfte, wenn zuvor alle nur denkbaren Betretungsverbote iSd §§3 und 4 leg cit verhängt worden sind. Angesichts der im Verordnungsakt umfassend dokumentierten epidemiologischen Situation, die zu Beginn des Dezembers 2020 geherrscht hat, waren auch die gerügten Eingriffe in das Recht auf Freizügigkeit bzw in die Erwerbsfreiheit nicht aus den im Antrag vorgebrachten Gründen unverhältnismäßig.

Entscheidungstexte

  • V606/2020
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 29.11.2021 V606/2020

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, VfGH / Ablehnung, COVID (Corona)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2021:V606.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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