Entscheidungsdatum
27.10.2021Norm
AsylG 2005 §3Spruch
1.) W186 2185655-1/12E
2.) W186 2185657-1/13E
3.) W186 2185651-1/13E
4.) W186 2185659-1/13E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 17.09.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Judith PUTZER über die Beschwerden von 1.) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, 2.) mj. XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, gesetzlich vertreten durch die Mutter 3.) mj. XXXX , geb. XXXX , StA Afghanistan, gesetzlich vertreten durch die Mutter 4.) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, alle vertreten durch BBU Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.01.2018, Zlen. 118494007-160816850 (BF1), 1135032408-161540640 (BF2), 1118486702-160816876 (BF3) und 1118486909-160816868 (BF4) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 17.09.2021 zu Recht:
A)
I. Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX , sowie mj. XXXX und mj. XXXX gemäß § 34 Asylgesetz 2005 sowie XXXX gem. § 3 Asylgesetz 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt.
II. Gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 wird festgestellt, dass XXXX , sowie mj. XXXX und mj. XXXX sowie XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 01.10.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist durch die hierzu Berechtigten nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Asylgewährung Familienverfahren gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2021:W186.2185651.1.00Im RIS seit
20.01.2022Zuletzt aktualisiert am
20.01.2022