RS Vfgh 2021/12/15 E471/2020

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Veröffentlicht am 15.12.2021
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Index

68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
BundesbehindertenG §45, §46
VfGG §7 Abs1

Leitsatz

Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde im Anlassfall; keine Bedenken gegen §§45 und 46 BundesbehindertenG betreffend die vom VwGVG abweichende Beschwerdefrist sowie das Neuerungsverbot in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

Rechtssatz

Soweit die Beschwerde insofern verfassungsrechtliche Fragen berührt, als die Verfassungswidrigkeit von §46 BBG behauptet wird, hat sich dieses Vorbringen als nicht berechtigt erwiesen (E v 14.12.2021, G225/2021). §45 BBG widerspricht nicht Art11 Abs2 B-VG.

Entscheidungstexte

  • E471/2020
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 15.12.2021 E471/2020

Schlagworte

VfGH / Anlassfall, Behinderte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2021:E471.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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