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68/02 Sonstiges SozialrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde im Anlassfall; keine Bedenken gegen §§45 und 46 BundesbehindertenG betreffend die vom VwGVG abweichende Beschwerdefrist sowie das Neuerungsverbot in Verfahren vor dem BundesverwaltungsgerichtRechtssatz
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, BehinderteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E471.2020Zuletzt aktualisiert am
18.03.2022