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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1949 §6Rechtssatz
Es ist unzulässig, den Spruch über die Gewährung von Arbeitslosengeld dergestalt zu gliedern, daß die Entscheidung darüber, ob bestimmte Voraussetzungen für die Gewährung des Arbeitslosengeldes erfüllt sind, einem späteren Abspruch vorbehalten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1954000570.X01Im RIS seit
19.01.2022Zuletzt aktualisiert am
26.01.2022