RS Vwgh 1957/3/6 0570/54

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Veröffentlicht am 06.03.1957
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1949 §6
AlVG 1958 §7
AVG §59 Abs1

Rechtssatz

Es ist unzulässig, den Spruch über die Gewährung von Arbeitslosengeld dergestalt zu gliedern, daß die Entscheidung darüber, ob bestimmte Voraussetzungen für die Gewährung des Arbeitslosengeldes erfüllt sind, einem späteren Abspruch vorbehalten wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1954000570.X01

Im RIS seit

19.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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