RS Vwgh 1978/1/17 1195/76

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Veröffentlicht am 17.01.1978
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Gesundheitswesen - ApG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0541/50 E 7. Mai 1951 VwSlg 2078 A/1951 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens kann nicht wegen Mangelhaftigkeit des früheren Verfahrens oder wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung des im früheren Verfahren vorgelegten Tatbestandes stattfinden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1976001195.X01

Im RIS seit

14.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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