RS Vwgh 1984/9/19 82/03/0112

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Veröffentlicht am 19.09.1984
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KFG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §32 Abs1

Rechtssatz

Die Worte gegen eine bestimmte Person "als Beschuldigten" schließen nach der Definition des § 32 Abs 1 VStG 1950 in sich, dass die gegen die betreffende Person gerichtete Amtshandlung eine bestimmte Verwaltungsübertretung (oder mehrere bestimmte Verwaltungsübertretungen) zum Gegenstand haben muss. Insofern muss sich die Amtshandlung auf alle einer späteren Bestrafung zu Grunde liegenden Sachverhaltselemente beziehen (Hinweis E VS 19.10.1978, 1664/75, VwSlg 9664 A/1978).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982030112.X06

Im RIS seit

18.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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