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KFGNorm
VStG §32 Abs2Beachte
Rechtssatz
Der VwGH hat im Rahmen des geltend gemachten Beschwerdepunktes auch auf den Eintritt einer allfälligen Verfolgungsverjährung Bedacht zu nehmen bzw sich mit der in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantworteten Frage auseinander zu setzen, welche Norm als Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, gem § 44a lit b VStG 1950 in den Spruch des Straferkenntnisses aufzunehmen ist, auch wenn dies vom Bfr nicht eingewendet worden ist.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Verwaltungsvorschrift Mängel im SpruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982030112.X05Im RIS seit
18.01.2022Zuletzt aktualisiert am
19.01.2022