RS Vwgh 2021/12/10 Ra 2021/18/0274

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Veröffentlicht am 10.12.2021
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §7 Abs1 Z2
FlKonv Art1 AbschnC Z1

Rechtssatz

In rechtlicher Hinsicht erfordert die Heranziehung des Aberkennungstatbestandes gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005, dass sich der Asylberechtigte dem Schutz seines Herkunftsstaates freiwillig und mit einer entsprechenden Unterschutzstellungsabsicht unterstellt hat und dort auch tatsächlich Schutz erhalten hat (vgl. VwGH 23.10.2019, Ra 2019/19/0046, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021180274.L01

Im RIS seit

18.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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