RS Vwgh 2021/12/10 Ra 2020/17/0112

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Veröffentlicht am 10.12.2021
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
34 Monopole

Norm

B-VG Art133 Abs4
GSpG 1989
GSpG 1989 §52 Abs1 Z1
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/17/0203 E 25. März 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Das GSpG kann sich selbst bei Hinweisen auf das Vorliegen einer expansionistischen Geschäftspolitik der Konzessionäre - etwa durch das Glücksspiel verharmlosende Werbung - nach der Rechtsprechung des EuGH und des Verwaltungsgerichtshofes im Rahmen der Gesamtwürdigung als mit dem Unionsrecht in Einklang stehend erweisen, wenn etwa mit dieser Geschäftspolitik eine Umlenkung von Spielern vom illegalen zum legalen Glücksspiel sichergestellt werden soll (vgl. VwGH 26.9.2018, Ra 2017/17/0459, 0460, sowie 16.11.2018, Ra 2017/17/0947).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020170112.L01

Im RIS seit

18.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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