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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkNorm
AVG §8Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/06/0205 B 15. Dezember 2021 RS 1Stammrechtssatz
Auch wenn sich das gegenständliche Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet befindet, liegt es einerseits im Bauland und andererseits nicht außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Die Voraussetzungen für eine Bewilligung gemäß § 8 Abs. 3 Z 2 Stmk NatSchG 2017 für das verfahrensgegenständliche Bauvorhaben liegen somit nicht vor; es wird nicht die "naturschutzfachliche- bzw. rechtliche Komponente [...] im stattfindenden Bauverfahren miterledigt". Da kein naturschutzrechtliches Verfahren erforderlich ist, kann die Umweltanwältin des Landes Steiermark schon aus diesem Grund im vorliegenden Bauverfahren keine Rechte aus dieser Bestimmung - auch nicht hinsichtlich des naturschutzfachlichen Teils - ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021060206.L02Im RIS seit
18.01.2022Zuletzt aktualisiert am
18.01.2022