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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienNorm
BauO Wr §62a Abs1 Z13Beachte
Rechtssatz
Die Frage, ob eine konkrete Anlage als Flugdach, als Pergola oder als Markise zu beurteilen ist, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des Verwaltungsgerichts. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung läge nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre (vgl. zu ähnlichen Fragestellungen VwGH 10.11.2020, Ra 2020/06/0258; 29.1.2021, Ra 2020/05/0257; 16.3.2021, Ra 2020/05/0260).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050205.L02Im RIS seit
18.01.2022Zuletzt aktualisiert am
18.01.2022