Norm
GRBG §1 Abs1Rechtssatz
Mit der Behauptung einer Verletzung der Unschuldsvermutung wird keine Garantie des Grundrechts auf persönliche Freiheit angesprochen und solcherart der Anfechtungsrahmen einer Grundrechtsbeschwerde verlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133828Im RIS seit
17.01.2022Zuletzt aktualisiert am
17.01.2022