Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
25.11.2021Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
3. COVID-19-NotMV idF BGBl. II 27/2021 §1Rechtssatz
Die Unzumutbarkeit, aus gesundheitlichen Gründen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen, geht aus dem Attest eines Arztes, das die kategorische Ablehnung des Mund-Nasenschutzes durch den Arztes erkennen lässt, nicht schlüssig und widerspruchsfrei hervor. Im vorliegenden Fall sind aufgrund der gewählten Diktion bereits massive Zweifel an der Richtigkeit des Attestes und der Seriosität des ausstellenden Arztes angezeigt. Eine Bindung an ein unschlüssiges Gutachten oder Attest besteht nicht.
Schlagworte
Maskenbefreiungsattest; zur selbständigen Berufsausübung berechtigter Arzt; Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2; FFP2-Maske; Ausnahmegrund Abstandsvorschriften; wichtige Bezugsperson; Corona-Maßnahmen; Versammlung; Zwangsstrafe; nicht entschuldigtes Fernbleiben von der VerhandlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.001.086.3959.2021Zuletzt aktualisiert am
14.01.2022