Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3Leitsatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung der Novellierungsanordnung einer COVID-19-MaßnahmenverordnungRechtssatz
Die Anträge richten sich ihrem Wortlaut nach eindeutig gegen die Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol, mit der die Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 in Schigebieten in Tirol geändert wird, LGBl 4/2021. Bei den angefochtenen Bestimmungen handelt es sich aber um Novellierungsanordnungen, aus denen sich die ins Treffen geführten Beeinträchtigungen der antragstellenden Parteien nicht ergeben können. Daher können diese nur durch die Verordnung LGBl 142/2020 in der Fassung der Novelle aktuell betroffen sein, nicht aber durch die Novellierungsanordnung. Folglich ist auch nur die Verordnung des Landeshauptmannes über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 in Schigebieten in Tirol in der Fassung der angefochtenen Novelle mittels Individualantrag angreifbar, nicht aber die bloße Novellierungsanordnung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Formerfordernisse, COVID (Corona), NovellierungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:V40.2021Zuletzt aktualisiert am
14.01.2022