RS Vfgh 2021/10/6 V20/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.2021
beobachten
merken

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

B-VG Art139 Abs1 Z3
COVID-19-MaßnahmenG §3, §7
COVID-19-MaßnahmenV - Schigebiete des Landeshauptmannes von Salzburg LGBl 135/2020 §1
VfGG §7 Abs2

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer Bestimmung einer Salzburger COVID-19-MaßnahmenV betreffend das Speisen- und Getränkeabholverbot für Gastronomiebetriebe, die nicht über eine allgemein zugängliche öffentliche Straße erreichbar sind wegen zu engen Anfechtungsumfanges

Rechtssatz

Die antragstellenden Parteien wenden sich gegen das in §1 Sbg COVID-19-MaßnahmenVO - Schigebiete angeordnete, sie unmittelbar treffende Verbot der Abholung von Speisen und Getränken bei Gastgewerbebetrieben in Schigebieten, die nicht mit Kraftfahrzeugen über eine allgemein zugängliche öffentliche Straße erreichbar sind. Neben dem von den antragstellenden Parteien angefochtenen Abholungsverbot (§1) regelt die Sbg COVID-19-Maßnahmenverordnung - Schigebiete in ihrem §2 das Inkrafttreten dieser Verordnung. Weitere Bestimmungen enthält die Sbg COVID-19-MaßnahmenVO - Schigebiete nicht.

Damit bilden §1 und §2 Sbg COVID-19-Maßnahmenverordnung - Schigebiete eine untrennbare Einheit: Im Falle der begehrten Aufhebung des §1 Sbg COVID-19-Maßnahmenverordnung - Schigebiete hätte die Verordnung keinen Anwendungsbereich mehr und es würde mit dem nicht (mit-)angefochtenen §2 leg cit ein völlig inhaltsleerer und unanwendbarer Rest im Rechtsbestand verbleiben. Die Sbg COVID-19-Maßnahmenverordnung - Schigebiete wäre somit zur Gänze anzufechten gewesen.

Entscheidungstexte

  • V20/2021
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 06.10.2021 V20/2021

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, VfGH / Prüfungsumfang, COVID (Corona), Gastgewerbe, Schigebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2021:V20.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten