RS Lvwg 2021/11/2 LVwG-AV-1241/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.11.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.11.2021

Norm

BauO NÖ 2014 §15 Abs1 litc
BauO NÖ 2014 §41
BauO NÖ 2014 §63 Abs7
BAO §4 Abs1

Rechtssatz

Im Hinblick auf den mit einer Feststellung nach § 63 Abs 7 NÖ BO 2014 typischerweise verbundenen (in die Grundrechtssphäre reichenden) Vermögenseingriff können durch eine undeutliche Ausdrucksweise der Behörde ausgelöste Zweifel nicht zu Lasten der Partei gehen.

Schlagworte

Finanzrecht; Stellplatz-Ausgleichsabgabe; Abgabenschuld; Bescheid;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1241.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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