Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
02.11.2021Norm
BauO NÖ 2014 §15 Abs1 litcRechtssatz
Im Hinblick auf den mit einer Feststellung nach § 63 Abs 7 NÖ BO 2014 typischerweise verbundenen (in die Grundrechtssphäre reichenden) Vermögenseingriff können durch eine undeutliche Ausdrucksweise der Behörde ausgelöste Zweifel nicht zu Lasten der Partei gehen.
Schlagworte
Finanzrecht; Stellplatz-Ausgleichsabgabe; Abgabenschuld; Bescheid;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1241.001.2020Zuletzt aktualisiert am
10.01.2022