Entscheidungsdatum
26.05.2021Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
L504 2148594-1/38E
L504 2148598-1/32E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 02.03.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. ENGEL als Einzelrichter über die Beschwerde von 1. XXXX , geb. XXXX , StA. IRAK und 2. XXXX , geb. XXXX , StA. Irak, vertreten durch BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.02.2017, Zl. XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 02.03.2021, zu Recht erkannt:
A)
Ad 1. Der Beschwerde wird stattgegeben und gem. § 3 Abs 1 u. Abs 2 AsylG der Status einer Asylberechtigten zuerkannt.
Gem. § 3 Abs 5 AsylG wird festgestellt, dass der Fremden damit Kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
Ad2. Der Beschwerde wird stattgegeben und gem. §§ 3 Abs 1 u. Abs 2, § 34 AsylG, der Status eines Asylberechtigten zuerkannt.
Gem. §§ 3 Abs 5, 34 AsylG wird festgestellt, dass dem Fremden damit Kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 02.03.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die dazu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
asylrechtlich relevante Verfolgung Familienverfahren Flüchtlingseigenschaft gekürzte Ausfertigung MinderjährigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2021:L504.2148598.1.00Im RIS seit
11.01.2022Zuletzt aktualisiert am
11.01.2022