Entscheidungsdatum
12.11.2021Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W124 2225016-2/23E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX alias XXXX , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht erkannt:
A)
I. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides gemäß § 3 Abs. 1 AsylG als unbegründet abgewiesen.
II. Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG wird XXXX der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.
III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum XXXX erteilt.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
1. I. Verfahrensgang:
I.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.
Am selben Tag erfolgte seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Zuge welcher er angab, er sei afghanischer Staatsangehöriger und habe zuletzt in der afghanischen Provinz XXXX gelebt. Er gehöre der Volksgruppe der Paschtunen sowie der sunnitischen Glaubensrichtung des Islams an. Der BF sei ledig, habe vier Jahre lang eine Grundschule besucht und vor seiner Ausreise als Lackierer gearbeitet. Im Herkunftsstaat würden noch sein Vater, seine Mutter, fünf Brüder und zwei Schwestern leben.
Zu den Fluchtgründen führte er an, dass er in einer Lackiererei in Kabul gearbeitet habe. Dabei habe man auch Fahrzeuge von „Ausländern“ repariert. Die Taliban hätten davon erfahren, daraufhin den Vater des BF bedroht und gefordert, der Vater solle den BF zu den Taliban schicken. Sie hätten Drohbriefe von den Taliban erhalten – sollte der BF nicht mit den Taliban zusammenarbeiten, würde man ihn töten.
I.2. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hegte Zweifel an den Angaben zum Alter des Beschwerdeführers. Im Rahmen eines daraufhin eingeholten medizinischen Sachverständigengutachtens XXXX wird ausgeführt, dass die Angabe des BF mit dem höchstmöglichen Mindestalter nicht vereinbar sei; der Beschwerdeführer sei zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest XXXX Jahre alt gewesen. Aus diesem höchstmöglichen Mindestalter ergebe sich daher in weiterer Folge das „fiktive“ Geburtsdatum XXXX .
Mit Verfahrensanordnung vom XXXX stellte die belangte Behörde fest, dass das Geburtsdatum des BF auf den XXXX zu korrigieren sei.
I.3. Am XXXX erfolgte eine niederschriftliche Einvernahme des BF vor dem BFA. Zur Person gab der BF an, er habe vor seiner Ausreise im Elternhaus im Dorf XXXX , Distrikt XXXX , Provinz XXXX gelebt. Entgegen seiner Erstbefragung gab der BF an, er habe sich nie in Kabul aufgehalten – der Dolmetscher bei der Erstbefragung sei „nicht gut, er war aus dem Iran“. Er habe als Lackierer vielmehr in XXXX für das Unternehmen „ XXXX “ ein Jahr lang gearbeitet und dabei Fahrzeuge der afghanischen Nationalarmee lackiert.
Sein Vater sei zwischenzeitlich verstorben. Man habe den Vater vor der Gartentür erschossen aufgefunden und gehe davon aus, dass die Taliban ihn getötet hätten. Die restliche Familie lebe weiterhin im Dorf XXXX in einem Haus mit eigener Landwirtschaft. Befragt zu weiteren Angehörigen, gab der BF an, es würden vier Onkel sowie zwei Tanten väterlicherseits in XXXX leben. Drei Onkel und sechs Tanten mütterlicherseits würden entweder in der Stadt XXXX , im Dorf XXXX oder an anderen Adressen in XXXX wohnen. Mit seiner Familie habe der BF etwa ein- bis zweimal im Monat telefonisch Kontakt.
Hinsichtlich seiner Beschäftigung bei „ XXXX “ führte der BF an, dass es sich um eine amerikanische Firma handle und er als normaler Lackierer gearbeitet habe. Der Besitzer sei Amerikaner – es hätten Angehörige der afghanischen Nationalarmee dort gearbeitet und sein Vorgesetzter sei ein Kommandant gewesen. Im Unternehmen hätten 15 Lackierer gearbeitet, wobei sowohl die Lackierer, als auch Spengler und KFZ-Mechaniker jeweils einen eigenen Vorgesetzten gehabt hätten.
Zu seinen Fluchtgründen führte er an, dass sein Leben aufgrund seiner Tätigkeit als Lackierer im Unternehmen „ XXXX “ in Gefahr sei. Der BF sei von den Taliban insgesamt dreimal telefonisch bedroht worden – sie hätten den BF aufgefordert, seine Arbeit zu unterlassen und zu einem Treffpunkt im Distrikt XXXX zu kommen. Er habe daraufhin seinen Vorgesetzten informiert, dieser habe den ersten Anruf zuerst als Scherz abgetan und nachfolgend den BF informiert, dass er nichts für ihn tun könne.
Wann der BF zum Treffpunkt kommen oder warum er seine Arbeit hätte einstellen sollen, konnte der BF nicht beantworten. Er habe Afghanistan nach dem dritten Anruf in einer Woche verlassen und niemanden darüber informiert. Die anderen Mitarbeiter des Unternehmens hätten keine Probleme mit den Taliban gehabt. Auf Vorhalt, warum die Taliban am BF und nicht etwa an seinem Vorgesetzten (einem Kommandanten) Interesse gezeigt hätten, entgegnete der BF: „Sie wollten einfach nicht, dass ich für den Staat arbeite. Deshalb.“
Sein Vater sei mittlerweile von den Taliban vor der Gartentüre erschossen worden; zuvor habe man sich nach dem BF erkundigt. Seine Mutter habe ihm davon erzählt, wobei der BF zuerst angab, die Mutter habe beim Gespräch mitgehört. Auf Einwand der belangten Behörde, warum seine Mutter als Frau bei einem Gespräch unter Männern in der Nähe war, gab der BF hingegen an, sein kleiner Bruder hätte mitgehört – seine Mutter sei doch nicht anwesend gewesen. Dieser Zwischenfall sei der erste Besuch der Taliban bei der Familie des BF gewesen; auch hätten sie sonst keinen weiteren Kontakt mit den Taliban gehabt.
Auf Nachfrage, warum der BF in der Erstbefragung angab, Drohbriefe erhalten zu haben, entgegnete der BF, er habe nur von Anrufen gesprochen.
Weitere Fluchtgründe habe er nicht. Er habe nie persönlich wegen seiner Volksgruppen- oder Religionszugehörigkeit, noch mit den afghanischen Behörden Probleme gehabt. Er sei in seinem Herkunftsstaat nicht vorbestraft. In Österreich mache der BF Sport, spiele Fußball mit österreichischen Nachbarn und habe sonst Kontakt zu anderen Asylwerbern in seiner Unterkunft.
I.4. Mit Schreiben vom XXXX wurden dem BFA Unterlagen zum Krankenhausaufenthalt des BF sowie ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten übermittelt. Demnach sei der BF nach Alkohol- und THC Konsum aufgrund einer Selbst- und Fremdgefährdung kurzzeitig in einem Landesklinikum untergebracht worden. Die Diagnosen bei der Entlassung führen eine akute Belastungsreaktion sowie Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung an; dem BF wurden zwei Präparate als weiterführende Medikation verschrieben.
Ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten vom XXXX – ursprünglich an XXXX – hält fest, dass keine Gefährdungsmomente mehr vorliegen würden. Eine posttraumatische Belastungsstörung könne nicht ausgeschlossen werden.
I.5. Am XXXX erfolgte eine weitere Einvernahme des BF vor der belangten Behörde. Der BF gab dabei an, dass er mittlerweile in ärztlicher Behandlung sei und psychische Probleme sowie Herzprobleme habe. Er nehme diesbezüglich jedoch keine regelmäßigen Medikamente.
Seine Angaben zur Familiensituation hielt der BF aufrecht. Er lebe nun XXXX , beziehe Leistungen aus der Grundversorgung und habe einen Deutschkurs besucht. Er sei weiterhin kein Mitglied in einem Verein, habe jedoch ehrenamtlich in einer Gemeinde in der Straßenreinigung ausgeholfen. In seiner Freizeit spiele er Fußball oder Kricket mit österreichischen und türkischen Freunden.
I.6. Mit E-Mail vom XXXX wurden folgende Dokumente vorgelegt:
- Bestätigung eines interkulturellen Psychotherapiezentrums (Diakonie Flüchtlingsdienst) vom XXXX über die Aufnahme des BF auf eine Warteliste im Zusammenhang mit einem Erstabklärungsgespräch
- Bestätigung über einen aufrechten Mitgliedsvertrag bei einem Fitness-Studio
- „Ärztliches Attest“ eines Notarztes und Arzt für Allgemeinmedizin vom XXXX mit der bloßen Angabe der Diagnosen akute Belastungsreaktion und posttraumatischer Belastungsstörung unter Anführung zweier Präparate als Therapie
- Schulbesuchsbestätigung einer Schule für Wirtschaft und Technik in XXXX vom XXXX , wobei sämtliche Pflichtgegenstände als „nicht beurteilt“ aufscheinen
- Melderegisterauszug
I.7. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz betreffend die Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) sowie betreffend die Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach § 57 AsylG 2005 wurde nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG wurde eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.). Ferner wurde festgestellt, dass eine Abschiebung nach Afghanistan gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt V.). Als Frist für die freiwillige Ausreise wurden gemäß § 55 Abs. 1 bis Abs. 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Entscheidung festgelegt (Spruchpunkt VI.).
Die belangte Behörde stützte sich dabei zusammengefasst auf eine mangelnde Glaubwürdigkeit des BF und führte in diesem Zusammenhang an, der BF habe unplausible, oberflächliche und zum Teil widersprüchlichen Aussagen getätigt. Eine innerstaatliche Schutzalternative nach Herat oder Mazar-e Sharif sei dem BF zudem zumutbar.
I.8. Mit fristgerechter Beschwerde vom XXXX wurde dieser Bescheid vollinhaltlich wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens sowie unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass der BF im Falle einer Rückkehr aufgrund der Unterstellung einer Gesinnung von den Taliban verfolgt werden würde, da er aufgrund seiner Tätigkeit für ein amerikanisches Unternehmen ein besonderes Ziel darstelle. Eine innerstaatliche Schutzalternative stehe dem BF mangels familiärer und sozialer Anknüpfungspunkte nicht offen; auch gestalte sich eine Reintegration von Rückkehrern in Afghanistan problematisch.
I.9. Mit Beschwerdevorentscheidung vom XXXX wurde die Beschwerde vom BFA gemäß § 14 Abs. 1 VwGVG als unbegründet abgewiesen. Ein Vorlageantrag wurde vom BF daraufhin am XXXX erhoben.
I.10. Am XXXX langte die Beschwerdevorlage beim Bundesverwaltungsgericht ein.
I.11. Das BFA wurde zwischenzeitlich am XXXX von der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit § 27 Abs. 2 Suchtmittelgesetz verständigt. Der BF habe demnach Cannabiskraut erworben, besessen und konsumiert. Bei einer mündlichen Befragung und nachfolgend bei seiner Vernehmung habe er zugegeben seit dem Jahr XXXX Cannabiskraut zu konsumieren. Die XXXX trat von einer Verfolgung schlussendlich endgültig zurück und verständigte das BFA diesbezüglich am XXXX .
I.12. Aktualisierte Länderfeststellungen, UNHCR Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender, der EASO Informationsbericht zu sozioökonomischen Schlüsselindikatoren mit Schwerpunkt auf den Städten Kabul, Mazar-e Scharif und Herat, die EASO Country Guidance Afghanistan sowie Informationen zur IOM Reintegrationsunterstützung wurden dem BF vor der mündlichen Verhandlung zwecks Stellungnahme übermittelt.
Am XXXX wurde vom BF daraufhin auf Berichte von ACCORD (Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research an Documentation), der Staatendokumentation sowie des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland]) verwiesen und um Berücksichtigung dieser Berichte ersucht.
I.13. Am XXXX fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht unter Beiziehung einer Dolmetscherin für die Sprache Paschtu sowie dem Länderkundigen Herrn Dr. Sarajuddin Rasuly statt. Eine Befangenheit des Sachverständigen wurde sowohl vom Sachverständigen selbst, als auch vom BF verneint.
Eingangs zum Gesundheitszustand befragt, gab der BF an, in keiner ärztlichen Behandlung zu stehen und keine Medikamente einzunehmen. Er sei insbesondere nicht in psychiatrischer Behandlung und nehme auch keine Psychopharmaka ein.
1.1. Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgenden Verlauf:
[…]
R: Sind die Angaben, die Sie bei der EB bzw. beim BFA gemacht haben richtig, entsprechen diese der Wahrheit und halten Sie diese Angaben aufrecht?
BF: Meine Angaben entsprechen der Wahrheit, aber es gibt einige Unstimmigkeiten im Protokoll der Vernehmung beim BFA, da meine D darisprechend war und ich sie nicht gut verstanden habe.
R: Beim BFA am XXXX wurden Sie in Paschtu einvernommen und haben die Frage, ob Sie dieser Sprache mächtig und damit einverstanden sind, in dieser Sprache einvernommen zu werden, bejaht und haben auch am Schluss der Verhandlung gesagt, dass Sie die D einwandfrei verstanden haben und haben dies mit Ihrer Unterschrift bestätigt.
BF: Ich weiß es nicht, ich habe das Protokoll von einem Freund lesen und übersetzen lassen. Dieser hat mir gesagt, dass es in dem Protokoll einige Fehler geben würde.
R: In welchem Protokoll würde es diese Fehler geben?
BF: Das Protokoll vom BFA, die Fehler sind auf Seite 2 und 8 des Protokolls und auf Seite 3.
R: Wie heißt Ihr Freund, der behauptet hat, dass im Protokoll Fehler wären?
BF: XXXX , seinen Familiennamen kenne ich nicht.
R: War Ihr Freund bei der Einvernahme dabei?
BF: Nein, er war nicht dabei.
R: Wie kommt der Freund zur Behauptung, dass etwas falsch protokolliert worden ist, wenn er gar nicht anwesend war?
BF: Ich habe ihm das Protokoll gegeben und er hat es mir übersetzt und da ist mir aufgefallen, dass da Fehler passiert sind.
R: Das Protokoll wurde Ihnen seinerzeit von der D übersetzt und Sie haben mit Ihrer Unterschrift bestätigt, dass Sie die D einwandfrei verstanden haben.
BF: Ich war damals sehr gestresst, ich war nicht genug aufmerksam.
R: In Ihrer eingebrachten Beschwerde mit dem heute vertretenen Verein für Menschenrechte wurde diesbezüglich auch nichts moniert.
BF: Zu dem Zeitpunkt, als die Beschwerde geschrieben wurde, habe ich mich nicht daran erinnert, ich habe es vergessen gehabt.
R: Was ist Ihrer Behauptung nach in diesem Protokoll falsch protokolliert oder übersetzt worden?
BF: In diesem Protokoll steht der Name der Firma, wo ich gearbeitet habe, nicht richtig geschrieben. Zweitens, diese Firma ist in Kabul und hat aber kleine Werkstätten in den Provinzen. Drittens steht im Protokoll, dass ich nur 1 Jahr in dieser Firma gearbeitet habe, das stimmt so nicht, ich habe bei dieser Firma 3 Jahre gearbeitet, das belegen auch die vorgelegten Unterlagen. Weiters steht im Protokoll, dass ich nur in XXXX gearbeitet habe, das stimmt so nicht. Ich habe sowohl in Kabul als auch in XXXX gearbeitet.
SV weist darauf hin, dass im Protokoll des BFA steht, dass der BF angibt, nur in XXXX und nicht in Kabul gearbeitet zu haben.
BF: Ich wurde bei der Vernehmung beim BFA von der D gefragt, ob ich für diese Firma in Kabul gearbeitet hätte, ich habe ja gesagt und sagte zusätzlich, dass ich auch in den kleinen Werkstätten auch in XXXX gearbeitet habe. Ich weiß es nicht, was da passiert ist. Die D hat mich vermutlich nicht verstanden und hat dem Referenten das falsch übersetzt.
R: Wo sind Sie geboren, in welchem Dorf, Distrikt?
BF: Ich bin in der Provinz XXXX , Distrikt XXXX , Dorf XXXX geboren.
SV: Kommen Sie von einem bestimmten Teil des Dorfes XXXX ?
BF: Der Stamm heißt XXXX , dort gibt es dann kleinere Dörfer.
SV: Aus welchem kleineren Dorf?
BF: Ich stamme aus dem Dorf XXXX .
R: Wie heißt dann das größere Dorf?
BF: Das große Dorf heißt XXXX .
R: Haben Sie an der von Ihnen jetzt angegebenen Adresse bis zur Ausreise aus Afghanistan gelebt?
BF: Ja, meine Familie lebt nach wie vor dort.
R: Wenn Sie sagen Familie, wen verstehen Sie unter Familie?
BF: Momentan wohnen dort: meine Mutter, meine vier Brüder und 2 Schwestern.
R: Wie heißen Ihre 4 Brüder und wie alt sind sie jeweils?
BF: XXXX , XXXX Jahre; XXXX , XXXX Jahre; XXXX , XXXX Jahre; XXXX , ca. XXXX Jahre alt.
R: Wo haben Sie in Kabul gelebt, wenn Sie dort gearbeitet haben?
BF: Ich hatte ein privates Zimmer gemietet.
R: Die Adresse?
BF: Ort XXXX .
R: In welchem Zeitraum haben Sie in Kabul gearbeitet?
BF: Ich bin Analphabet, ich kenne mich mit den Daten nicht aus. Ich glaube, das war von XXXX bis XXXX .
R: Wie hat die Firma in Kabul geheißen, wo Sie gearbeitet haben?
BF: XXXX (phonetisch).
R: Wie lautet die Adresse von XXXX ?
BF: Es steht auf dem Zettel.
R: Sie sollen es mir sagen.
BF: Die Adresse war in XXXX .
R: Welche Straße?
SV: Wo stand die Firma genau?
BF: Vis a vis von unserer Firma gab es ausländische Firmen.
R: Wie haben diese geheißen?
BF: Das weiß ich nicht.
R: Sie haben drei Jahre dort gearbeitet.
BF: Ich habe meine Arbeit gemacht und nach der Arbeit bin ich zu mir gegangen.
SV: Was waren die Hauptaufgaben dieser Firma in Kabul?
BF: Diese Firma hat die Autos von der Regierung repariert.
SV: Was bezwecken Sie mit der Vorlage des Dokuments von XXXX ?
BF: Ich will damit beweisen, dass ich in dieser Firma gearbeitet habe.
R: Wie viele Geschwister hat Ihr Vater bzw. wie viele Onkel vs haben Sie?
BF: Ich habe 3 Onkel vs und zwei Tanten.
R: Wo leben die 3 Onkel vs?
BF: Die sind alle in XXXX .
R: Wie bestreiten diese Ihren Lebensunterhalt?
BF: Dort ist immer Landwirtschaft, sie arbeiten in der Landwirtschaft.
R: Von was bestreiten Ihre Familie (Mutter, Vater) ihren Lebensunterhalt?
BF: Wir haben eigene Grundstücke und arbeiten in der Landwirtschaft auf diesen Grundstücken.
R: Wird die Ernte verkauft?
BF: Wir bauen dort Weizen, Gemüse oder Lebensmittel für den Eigenbedarf an.
R: Wird davon ein Teil verkauft?
BF: Kartoffel verkaufen wir.
R: Was war genau die Tätigkeit in der Firma, wo Sie gearbeitet haben?
BF: Ich war Lackierer.
R: Wie lange haben Sie diese Tätigkeit ausgeübt?
BF: 3 Jahre.
R: Von welchem Zeitraum an haben Sie dort gearbeitet?
BF: Ich bin Analphabet, ich weiß es nicht.
R: Das kann man ja auch als Analphabet einordnen. Sie haben am Verfahren mitzuwirken.
BF: Es war, glaube ich von XXXX bis XXXX .
R: Wann haben Sie Afghanistan verlassen?
BF gibt nach Überlegung an, es nicht zu wissen.
R: Haben Sie Ihre Tätigkeit bis zu Ihrer Ausreise aus Afghanistan ausgeübt?
BF: Ja.
R: Wie hat die Firma genau geheißen, bei der Sie in Kabul gearbeitet haben?
BF: Ich weiß es nicht so genau, ich bin zur Arbeit gegangen, ich hatte eine Karte (D merkt an, gemeint ist damit ein Ausweis), ich bin zur Arbeit gegangen und wieder nach Hause.
R: Wie sind Sie zu dieser Tätigkeit gekommen?
BF: Ich hatte einen Freund, der war D in dieser Firma, er hat mir diese Arbeit besorgt.
D: Ist die Firma, die Sie vorhin genannt haben, ident mit dem Namen auf dem vorgelegten Brief? (Experience Certifikate)
BF: Das weiß ich nicht.
R: Wofür legen Sie dann etwas vor, wenn Sie nicht wissen, wofür es ist?
BF: XXXX ist eine große Firma, diese Firma hatte kleinere Werkstätten.
SV: Haben Sie in einer kleineren Werkstätte von XXXX gearbeitet?
BF: Ich habe sowohl in Kabul in einer großen Firma gearbeitet, ich wurde dann nach XXXX in eine kleinere Werkstatt geschickt.
R: War die große Firma, in der Sie gearbeitet haben, die Zentrale der Firma XXXX ?
BF: Ja.
SV: Bei der EB und beim BFA und hier auch sprechen Sie von einer Tätigkeit für XXXX ?
BF: Ja.
SV: Was sagt Ihnen die Firma XXXX ?
BF: Gemeint ist damit XXXX .
SV: Wurde es falsch protokolliert?
BF: Ja, es wurde falsch geschrieben, weil ich von der Aussprache her etwas anders spreche.
R: Welche Schul- und Berufsausbildung haben Sie?
BF: Ich habe die Schule bis zur 4. Klasse besucht.
R: Haben Sie dort auch schreiben gelernt?
BF: Nein.
R: Was haben Sie in dieser Schule gelernt?
BF: Es war Zeitvertreib.
R: War es eine staatliche Schule?
BF: Ja.
R: War es nur für Sie ein Zeitvertreib, waren Sie ein schlechter Schüler, haben Sie nicht aufgepasst oder wurde dort generell nichts gelehrt?
BF: Es war allgemein so, sie haben dort nicht so gearbeitet, dass sie den Kindern etwas beigebracht hätten.
R: Wie geht es Ihrer Mutter und Ihren Geschwistern?
BF: Gut.
R: Wann hatten Sie den letzten Kontakt mit Ihrer Mutter und den Geschwistern?
BF: Vor 3 Monaten.
R: Wer war der Inhaber der Firma, wo Sie gearbeitet haben, wen hat diese gehört?
BF: Den Inhaber der Firma kenne ich nicht, er kam nicht selbst in die Firma, er hatte Vertreter.
R: Wem gehört diese Firma XXXX ?
BF: Sie haben mit den Amerikanern zu tun gehabt, ausländische Autos sind dorthin gekommen.
R: Das war nicht meine Frage. XXXX ist ein intern. Konzern, wem gehört XXXX ?
BF: Ich habe in dieser Firma meine Arbeit getan, jeder Arbeiter hat einen Zeitplan gehabt, wann er geht, wann er kommt und habe nicht das Recht Fragen zu stellen.
R: Hat es Sie interessiert, wem diese Firma gehört, haben Sie sich anderwärtig kundig gemacht?
BF: Nein, ich habe nur meine Arbeit gemacht.
R: Wann sind Sie dann nach XXXX in diese kleine Werkstatt gekommen?
BF: Ich kann das Datum des Monats nicht sagen, man hat gesagt, ich könne dort arbeiten und ich ging deshalb dorthin.
R: Wie lange haben Sie dort gearbeitet?
BF: Eineinhalb Jahre habe ich dort gearbeitet.
R: Mussten Sie zwischenzeitlich in diesem Zeitraum auch in Kabul arbeiten?
BF: Nein, ich bin dann direkt von XXXX ausgereist.
R: Wie weit war die Werkstätte von Ihrem Elternhaus entfernt?
BF: Mit dem Auto zwei bis zweieinhalb Stunden.
R: Sind Sie da jeden Tag zwischen Ihrem Elternhaus und dieser Außenstelle der Werkstätte gegondelt?
BF: Nein, ich hatte in der Firma ein Zimmer, ich kam monatlich zweimal nach Hause.
R: Wie viele Mitarbeiter haben dort gearbeitet in XXXX ?
BF: Ich meine, reine Arbeiter waren dort 15 Personen.
R: Wie viele Mitarbeiter waren in der Zentrale in Kabul?
BF: In Kabul war die Firma sehr groß, das habe ich nicht gezählt.
R: Wie viele Personen waren ca. in Kabul?
BF: Ich weiß es nicht, es waren vier Automechaniker, vier Lackierer, ich weiß es nicht.
R: Wie viele Lackierer waren in XXXX ?
BF: Mit mir 3 Personen.
R: Sie haben am XXXX beim BFA gesagt auf die Frage, dass Sie in der EB angegeben hätten, in Kabul in einer Lackiererei gearbeitet zu haben, nie in Kabul gewesen zu sein und Ihr D bei der EB nicht gut gewesen sei, weil dieser aus dem Iran gewesen sei. Was sagen Sie dazu?
BF: Nein, ich sagte, dass ich in Kabul gearbeitet habe.
R: Sie haben dann in der Folge der NS vom XXXX gesagt, dass Sie sich selbst nie in Kabul aufgehalten hätten.
BF: Nein, ich wurde gefragt, ob ich über Kabul Informationen hätte. Ich antwortete, dass ich nur zur Arbeit gegangen sei und nach der Arbeit ins Zimmer.
R: Wie hat Ihr unmittelbarer Vorgesetzter in Kabul in der Zentrale geheißen?
BF: Er heißt XXXX . Er war sowohl in Kabul als auch in XXXX .
SV: Wie hat der unmittelbarer Vorgesetzte in XXXX geheißen?
BF: Ich habe leider den Namen dieser Person vergessen. Es ist lange her.
R: Wer hat die Außenstelle der Werkstatt in XXXX geleitet?
BF: Es gab dort auch eine Person, die diese Außenstellte geleitet hat, wir durften nicht in das Büro gehen, daher weiß ich es nicht.
R: Welche Tätigkeiten bzw. welche Arbeiter haben in dieser Werkstatt gearbeitet?
BF: Mechaniker, Elektromechaniker, Lackierer.
R: Wie viele Mechaniker, Elektromechaniker und Lackierer haben in der Außenstelle gearbeitet?
BF: Wir waren ca. 15 Personen insgesamt.
R: Wie viele Personen haben welche Arbeit gemacht?
BF: Mit mir waren 3 Lackierer, ich weiß nur, dass wir 3 Lackierer waren, wie viele davon Elektromechaniker oder Mechaniker waren, weiß ich nicht. Ich kann nur von meinem Bereich sprechen.
R: Wie viele Lackierer waren in Kabul?
BF: Mit mir 4 Personen.
R: Beim BFA haben Sie gesagt, auf die Frage, wie viele Leute ca. in der Firma gearbeitet haben, alleine 15 Lackierer dort gearbeitet hätten und heute sagen Sie, dass bloß 3 Lackierer bzw. in Kabul bloß 4 Lackierer gearbeitet hätten. Was sagen Sie dazu?
BF: Das habe ich nicht gesagt, das war ein Missverständnis, ich sagte nur, dass es insgesamt 15 Personen waren.
R: Sie sagen beim BFA auf die Frage, was meinen Sie damit, dass es sich um eine ausländische Firma gehandelt hat, dass es eine amerikanische Firma gewesen sei. Heute legen Sie mir aber ein Dokument vor, XXXX , als Beweis dafür, dass Sie dort gearbeitet hätten. Dabei handelt es sich um alles andere als eine amerikanische Firma.
BF: In diese Firma kamen ausländische Autos und Autos der Regierung, die Mitarbeiter waren Afghanen, ich gehe selbst davon aus, dass es sich dabei um eine ausländische Firma handelt.
R: Sie haben damals gesagt, es handelt sich nicht um eine ausländische Firma, sondern es ist eine amerikanische Firma. XXXX ist aber alles andere als eine amerikanische Firma.
BF: Ich wurde nur gefragt, gehört diese Firma den Ausländern oder ob es eine private afghanische Firma ist.
R: Ja, das stimmt, Sie haben darauf geantwortet, es ist eine amerikanische Firma.
BF: Es kann sein, dass es nicht richtig übersetzt wurde oder der Richter es nicht richtig verstanden hat, es ist nicht mein Fehler.
R: Hat es für die Lackierer in den jeweiligen Orten einen jeweiligen Vorgesetzten gegeben?
BF: Nein, alle Mitarbeiter haben nur einen Chef gehabt.
R: Wie hat der Chef geheißen?
BF: Unser Chef war XXXX .
R: Wie hat der Inhaber von XXXX in Kabul geheißen, der das Schreiben am XXXX verfasst hat?
BF: Das weiß ich nicht, wenn man ein Problem hat und etwas schreiben lassen will, macht es das Büro bzw. man sagt es seinem direkten Chef. Dieser macht das dann mit seinem Vorgesetzten. Diese Person kenne ich nicht.
R: Sie haben beim BFA auch gesagt, dass es für die KFZ-Mechaniker, Spengler und die Lackierer jeweils einen Vorgesetzten gegeben hätte, das haben Sie heute verneint. Was sagen Sie dazu?
BF: Das geht gar nicht, dass Spengler, Lackierer und Mechaniker einen eigenen Chef haben. Es gibt einen direkten Vorgesetzten und einen anderen, der im Büro sitzt und arbeitet.
R: Welche Tätigkeit haben Sie genau in Kabul und welche in XXXX ausgeübt?
BF: Sowohl in Kabul als auch in XXXX habe ich als Lackierer gearbeitet.
R: Was haben Sie da genau gemacht?
BF: Ich war Meister, Lackierermeister.
R: Wo haben Sie den Beruf erlernt?
BF: Als ich die Schule abgebrochen habe, habe ich in XXXX als Gehilfe in einer Werkstatt gearbeitet und dort das Lackieren gelernt.
R: Wie lange haben Sie diese Tätigkeit gelernt/erlernt?
BF: Ich habe vier Jahre als Gehilfe bzw. Lehrling gearbeitet.
R: Was war dann zwischen Gehilfe und Meister, gibt es da auch noch etwas?
BF: In dieser Werkstatt, wo ich gearbeitet habe, hat mein damaliger Meister gesagt, dass ich jetzt nach diesen 4 Jahren soweit bin, dass ich selber Meister bin, es gibt kein Zertifikat oder sowas. Der Meister sieht, wie der Lehrling bzw. Gehilfe arbeitet, wie er lackiert, wie er arbeitet und dann kommt er zum Ergebnis, dass man schon selbst Meister geworden ist.
R: Wie hat die Werkstatt in XXXX geheißen, wo Sie als Lehrling gearbeitet haben?
BF: Das ist eine kleine Werkstatt.
R: Wie hieß Ihr Meister?
BF: XXXX .
R: Wie weit war diese Werkstatt von Ihrem Heimatort entfernt?
BF: Diese Werkstatt befand sich im Bazar vom Dorf XXXX . Das ist von meinem Dorf XXXX zu Fuß entfernt.
R: Gibt es die Werkstatt noch?
BF: Ich weiß es nicht.
R: Gab es die Werkstatt noch, als Sie Afghanistan verlassen haben?
BF: Ja, diese Werkstatt gab es damals noch, als ich ausgereist bin, allerdings war mein Meister schon sehr alt und die Mitarbeiter haben gearbeitet, als ich ihn besucht habe.
SV: Können Sie die Räumlichkeiten der Werkstatt in XXXX beschreiben?
BF: Die Werkstatt war viel größer als dieser Raum, wie der Wartebereich draußen inkl. des Ganges und diesen Raumes. Dann gab es verschiedene Stellen für Mechaniker, Lackierer und auch für die Elektromechaniker. Sonst nichts Besonderes.
SV: Woher stammten die Mitarbeiter von XXXX ?
BF: Sowohl von XXXX als auch von anderen Provinzen.
R: Was würden Sie befürchten, wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren müssten?
BF: In meiner Provinz gibt es sehr viel Taliban. Sie wissen wahrscheinlich heutzutage, dass die Taliban über jeden genug Informationen haben.
R: Könnten Sie sich vorstellen in Mazar-e Sharif zu leben?
BF: Nein.
R: Warum nicht, als junger gesunder Mann?
BF: Nein, ich habe dort mit niemanden Kontakt, ich habe dort niemanden. In Afghanistan gibt es überall Taliban.
R: Welche Probleme haben Sie mit den Taliban, weshalb sind Sie so interessant für die Taliban?
BF: Die Taliban haben mich aufgefordert, meine Tätigkeit aufzugeben und mich ihnen anzuschließen.
R: Wann haben Sie die Taliban aufgefordert, sich ihnen anzuschließen?
BF: Als ich in der Firma in XXXX tätig war, wurde ich mehrmals angerufen.
R: Wie oft?
BF: Dreimal.
R: Über welchen Zeitraum haben sich diese Anrufe erstreckt?
BF: Als ich eine Zeitlang in der Firma gearbeitet habe, dann begannen die Anrufe.
R: Sie sagten heute, Sie haben dort eineinhalb Jahre gearbeitet, in welchem Zeitraum begannen dann die Anrufe?
BF: Ca. 13 bis 14 Monate, nachdem ich dort gearbeitet habe.
R: Über welchen Zeitraum erfolgten diese Anrufe?
BF: Ca. 1 Woche.
R: An welchem Wochentag erfolgte der 1. Anruf?
BF: Das erste Mal war ein Montag.
R: Wann war dieser Anruf am Montag?
BF: Zwischen Mittag und Nachmittag.
R: Was war der Inhalt dieses Anrufes?
BF: Er sagte mir, dass sie wissen würden, dass ich in dieser Firma arbeiten würde und ich solle diese Arbeit nicht mehr weiter fortsetzen. Ich habe dann das Telefonat beendet und ich dachte mir, es würde nichts passieren. Am Dienstag arbeitete ich ganz normal und ich bekam wieder einen Anruf. Der Anrufer sagte mir, dass sie mir gesagt hätten, ich solle die Arbeit nicht mehr weiter fortsetzen, warum ich wieder arbeiten würde. Am Freitag wurde ich dann wieder gewarnt, dass man mich festnehmen und mich vernichten würde.
R: Was haben Sie geantwortet, nachdem Sie das erste Mal angerufen wurden?
BF: Ich sagte, dass es eine normale Firma sei und es gäbe kein Problem. Der Anrufer sagte mir, nein, was sie mir sagen, soll ich sofort befolgen.
R: Was haben Sie darauf geantwortet?
BF: Ich sagte ihm, dass ich darüber nachdenken würde.
R: Wie hat der Anrufer darauf reagiert?
BF: Er sagte, ok. Aber dass, was wir dir sagen, akzeptiere es und komm.
R: Was haben Sie daraufhin geantwortet?
BF: Ich sagte, ok.
R: Was haben Sie gemacht, nachdem das 1. Telefongespräch beendet war?
BF: Ich ging zu meinem Vorgesetzten zu XXXX . Ich sagte ihm, dass ich einen Anruf bekommen habe und bedroht worden sei. Er sagte mir, das ist bestimmt kein Problem, es kann nur ein Freund gewesen sei, der mich ärgern will.
R: Was haben Sie dann gemacht?
BF: Ich dachte mir, ok, vielleicht hat er recht. Ich habe mich dann normal verhalten.
R: Ist einer der Taliban bei Ihnen selbst erschienen?
BF: Nein, persönlich nicht, ich habe die Taliban in den Dörfern gesehen, persönlich nicht.
R: Haben die Taliban Angst vor Ihnen gehabt, dass sie nicht bei Ihnen erschienen sind?
BF: Nein, das nicht, aber die Taliban wollten nicht, dass ich dort arbeite, weil wir in der Firma die Regierungsautos reparieren.
R: Haben Sie irgendwelche Vorkehrungen getroffen, nachdem Sie diesen 1. Anruf bekommen haben?
BF: Nein, ich habe das nicht ernst genommen.
R: Ist es in Ihrer Firma zuvor schon passiert, dass jemand von den Taliban deswegen angerufen wurde?
BF: Ich weiß es nicht.
R: Haben Sie mit den anderen Mitarbeitern darüber gesprochen, ja oder nein?
BF: Mit meinen Lackierer-Kollegen habe ich darüber gesprochen.
R: War diesen bekannt, dass es jemals so einen Vorfall gegeben hat?
BF: Nein.
R: Was ist am Dienstag dann genau passiert?
BF: Da bekam ich wieder einen Anruf, es war wieder eine unterdrückte Nummer. Der Anrufer sagte mir, wir haben dich aufgefordert, die Arbeit zu unterlassen, wieso arbeitest du nach wie vor? Der Anrufer sagte mir, bis Freitag muss ich mich den Taliban stellen. Wenn ich das nicht tue, wird man mich beseitigen.
R: Wie haben Sie darauf reagiert, was haben Sie gemacht?
BF: Ich sagte nur ok.
R: Was haben Sie gemacht, nachdem das Telefongespräch beendet war?
BF: Ich ging wieder zu meinem Vorgesetzten XXXX und berichtete ihm, dass ich wieder angerufen wurde. Er sagte, er könne nichts für mich tun.
R: Warum hätten Sie die Arbeit beenden sollen?
BF: Das weiß ich nicht.
SV: Hätten die Taliban bei Ihnen bei der Werkstatt vorbeikommen können?
BF: Das könnten sie.
R: Haben Sie Angst gehabt, haben Sie damit gerechnet?
BF: Ja.
R: Warum haben Sie dann weitergearbeitet?
BF: Als ich am Freitag den letzten Anruf bekam, sagte man mir, dass ich das nicht befolgt hätte, was die Taliban von mir verlangt haben und ich mich nicht den Taliban gestellt habe, deswegen werde ich beseitigt. Ich bekam Angst und war mir sicher, dass mir etwas zustoßen würde, da die Taliban in der Lage sind, alles zu tun. Sie hängen sogar einem Kind eine Sprengstoffweste drüber und lassen es in die Luft fliegen. Deshalb beschloss ich Afghanistan zu verlassen.
R: Sie sind meiner Frage ausgewichen. Am Dienstag haben Sie einen Anruf bekommen, warum haben Sie bis Freitag noch weitergearbeitet?
BF: Ich habe es meinem Vorgesetzten gesagt, er hat gemeint, er könne nichts tun. Ich bin bis Freitag in der Firma geblieben.
R: Haben Sie in der Zwischenzeit, am Dienstag nach dem 2. Telefonat, Vorkehrungen getroffen, für den Fall, dass die Taliban auftauchen würden?
BF: Ich wusste, wenn ich die Firma verlasse, werde ich von den Taliban getötet, aber gedanklich habe ich schon Vorkehrungen getroffen, dass ich weg muss.
R: Sind Sie in der Firma sicher gewesen, weil Sie sich bis FR dort aufgehalten haben?
BF: Ich hatte dort auch Angst, ich war nicht ganz sicher.
R: Wie viele Mitarbeiter haben in XXXX in diesen Firmen gearbeitet?
BF: 15 Personen.
R: Wieso sind ausgerechnet Sie ins Visier der Taliban gekommen und nicht zB der Leiter dieser Geschäftsabteilung?
BF: Das weiß ich nicht.
R: Sind die Taliban einmal bei der Firma aufgetaucht?
BF: Nein.
R: Wohin hätten Sie kommen sollen, wo hätten Sie sich den Taliban anschließen sollen?
BF: Ein Schrein namens XXXX (phonetisch). Das ist ein sehr berühmter Schrein.
R: Beim BFA haben Sie darüber, dass Sie sich den Taliban anschließen hätten sollen, nichts erwähnt.
BF: Ja, das habe ich gesagt. Ich habe alle meine Probleme schon geschildert.
R: Kamen die Taliban jemals zu Ihnen nach Hause?
BF: Ja.
R: Wann?
BF: Als ich in Ö angekommen bin, waren die Taliban bei mir zu Hause. Sie töteten meinen Vater.
R: Wann war das?
BF: XXXX .
R: Wann genau?
BF: Ich glaube, es war im Sommer.
R: Im Sommer nach der afghanischen Zeitrechnung oder im Sommer, als Sie in Ö waren?
SV erklärt: Sommer ist auch in Afghanistan von Mai bis September. Er geht dabei von der Hitze aus.
R: Wie haben Sie vom Tod Ihres Vaters erfahren?
BF: Ich habe zwei Monate nach dem Tod davon erfahren, meine Familie bzw. meine Mutter hat mir das gesagt.
R: Was hat Sie Ihnen da genau erzählt?
BF: Ich habe nach meinem Vater gefragt, meine Mutter fing an zu weinen. Meine Mutter erzählte, dass die Taliban nach meiner Ausreise nach Hause gekommen seien und nach meinem Verbleib gefragt haben. Mein Vater habe ihnen gesagt, dass er nicht wissen würde, wo ich sei. Die Taliban sagten, mein Vater solle ihnen meinen Verbleib verraten, sie würden mir nichts tun. Mein Vater habe ihnen gesagt, dass er es nicht wissen würde. Deshalb haben die Taliban meinen Vater getötet. Die Taliban haben meinem Vater gesagt, dass wir zur Regierung halten würden und nicht zu den Taliban stehen würden.
R: Wie hat sich das Ganze abgespielt, was erzählte Ihnen Ihre Mutter vom Vorfall mit den Taliban?
BF: Meine Mutter hat mir das, was ich gerade geschildert habe, gesagt und nachdem mein Vater ihnen nicht verraten hat, wo ich sei, haben sie ihn erschossen. Meine Mutter sagte, sie habe Schüsse gehört und mein jüngster Bruder stand vor der Tür. Meine Mutter sagte, dass er geschrien und gesagt habe, dass sein Vater getötet worden sei.
R: Wo hat sich zu diesem Zeitpunkt Ihre Mutter aufgehalten?
BF: Im Innenhof.
R: Wurde sie Augenzeuge dieses Vorfalls?
BF: Ja, die Tür war offen. Sie war im Innenhof.
R: Hat sie es mit eigenen Augen gesehen?
BF: Ja.
R: Beim BFA haben Sie gesagt, dass Ihre Mutter nicht im Innenhof, sondern im Garten gewesen sei zum Zeitpunkt des Vorfalles, das sind zwei verschiedene Orte.
BF: Ich habe den Begriff „Sarai“ gesagt, das ist ein anderer Begriff für Innenhof und nicht Garten.
R: Wie alt ist Ihr älterer Bruder jetzt?
BF: XXXX Jahre.
R: Gibt es einen älteren Bruder als Sie?
BF: Mein ältester Bruder ist XXXX . Er ist getötet worden.
R: Wie heißt Ihr ältester Bruder?
BF: XXXX , XXXX Jahre alt.
R: Wie geht es ihm?
BF: Es geht ihm gut.
R: Wie geht es den anderen Geschwistern?
BF: Es geht ihnen auch gut.
R: Wo leben Ihre Geschwister?
BF: In unserem Dorf, in XXXX .
R: Wo arbeitet Ihr Bruder XXXX ?
BF: Er arbeitet nur in der Landwirtschaft, aber ich habe Angst um ihn.
R: Hatte Ihr Vater vor diesem Vorfall jemals Probleme mit den Taliban?
BF: Nein.
R: War Ihr Vater ein Talib?
BF: Nein, er hat nur auf den Feldern gearbeitet, er war alt.
R: Wie alt?
BF: XXXX bis XXXX , nein XXXX bis XXXX .
R: Wohnen von Ihnen Verwandte außerhalb Ihres Heimatdorfes?
BF: Nein. Es gibt ja Verwandte ms auch, die sind schon in anderen Dörfern in XXXX .
R: Wie ist die wirtschaftliche Lage Ihrer Onkel vs? Kommen sie mit dem, was sie erwirtschaften aus? Können Sie damit ihren Lebensunterhalt bestreiten?
BF: Ja, sie werden ein mittelmäßiges Leben haben, weil die Leute alle von der Landwirtschaft leben.
SV: Woher stammen die Taliban, die Ihren Vater getötet haben?
BF: Das sind die Taliban von XXXX .
R: Wie viel haben Sie dem Schlepper für die Ausreise bezahlt?
BF: Der Schlepper hat mich bis nach Ö mit 3.000 Euro gebracht.
R: Woher hatten Sie so viel Geld?
BF: Das habe ich gespart.
R: Schicken Sie Geld nach Afghanistan?
BF: Nein.
BFV: Hat der Tod des Vaters mit der Aufforderung der Taliban einen Zusammenhang mit der Verweigerung von Ihnen?
BF: Ja, das steht im Zusammenhang. Weil die Taliban nicht wollen, dass sich die Wirtschaftslage in Afghanistan verbessert.
SV: Sie sind ja geflüchtet und haben Ihre Arbeit damit aufgegeben, sind damit der Forderung der Taliban nachgekommen. Warum sollte Ihr Vater getötet werden?
BF: Ich habe mich den Taliban nicht gestellt. Sie haben meinen Vater über meinen Verbleib gefragt, mein Vater sagte, dass er nicht wissen würde, wo ich sei. Die Taliban warfen ihm vor, dass er bzw. wir nicht zu den Taliban stehen würden, sondern zu den Ungläubigen und bzw. zur Regierung.
BFV: Was hätten die Taliban mit Ihnen gemacht, falls Sie in ihre Hände gefallen wären?
BF: Sie hätten mich beseitigt.
BFV: Keine weiteren Fragen.
SV: Haben die Taliban gegen Sie etwas Besonderes gehabt, was bei Ihnen herausgestochen wäre?
BF: Ich weiß es nicht, sie wollten nicht, dass ich mit der Regierung arbeite.
R: Haben Sie etwas gehabt, was Sie von den anderen Kollegen, die mit Ihnen gearbeitet hat, unterschieden hat?
BF: Herr Dr. weiß wahrscheinlich auch Bescheid, dass in Afghanistan jene von den Taliban verfolgt werden, die für die Regierung oder für die Firmen, die für die Regierung arbeiten, arbeiten.
R: Könnten Sie sich vorstellen, in Mazar-e Sharif zu leben?
BF: Nein. Kann ich nicht. Ich wiederhole noch einmal, in Afghanistan gibt es überall Taliban und sie wissen es als Behörde viel besser als ich, dass, wenn die Taliban eine Person als Zielscheibe haben und dieser Person mitteilen, dass sie sie vernichten wollen, dann setzen sie das auch überall in Afghanistan in die Tat um.
R: Warum hätten dann die Taliban, wenn sie überall sind, zu Ihrem Vater nach Hause kommen müssen, um zu erfahren, wo Sie sich aufhalten?
BF: Sie haben sich sicher erkundigt, weil sie über jene, die sie verfolgen, alles recherchieren. Trotzdem haben sie meinen Vater aufgefordert, ihnen meinen Verbleib zu verraten, um mich zu finden.
BFV: Könnten Sie bestätigen, dass das Töten des Vaters ein Racheakt dafür gewesen ist, dass sie Afghanistan verlassen haben?
BF: Ja.
R: Woher wissen Sie das?
BF: Als meine Mutter mir die ganze Geschichte erzählte, hatte ich diese Gedanken.
R: Ist mit dem Töten Ihres Vaters Ihre ungerechtfertigte Ausreise aus Afghanistan damit gesühnt?
BF: Nein. Ich habe zwar mein Leben gerettet, dafür hat mein Vater sein Leben verloren, wenn sie mich aber in die Finger bekommen, werden sie mich töten.
R: Sprechen Sie Deutsch?
BF: Ich verstehe Deutsch, aber beim Reden tu ich mir schwer.
R: Haben Sie einen Deutschkurs besucht, eine Deutschprüfung absolviert?
BF: Ich habe nur eine Schule besucht, ich habe keinen Deutschkurs besucht. Ich habe mich aber bemüht, um einen Deutschkurs. Ich habe in XXXX in einer Flüchtlingsunterkunft gelebt, dort gab es eine Schule, man hat es zumindest so genannt. Ich besuchte dort nur 4 Monate die Schule.
R: Wie bestreiten Sie in Ö Ihren Lebensunterhalt?
BF: Von der staatlichen Hilfe.
R: Gehen Sie in Ö einer Arbeit nach?
BF: Nein, ich arbeite nicht, ich habe mich aber um Arbeit bemüht. In manchen Firmen habe ich 1 bis 2 Tage gearbeitet und es hat ihnen auch gefallen, wie ich gearbeitet habe. Sie haben mir auch, nachdem sie gesehen haben, dass ich gut gearbeitet habe, meine Telefonnummer und meine weiße Karte kopiert und ein oder zwei Tage später haben sie mich kontaktiert und mir mitgeteilt, dass ich mit der weißen Karte nicht arbeiten darf.
R: Haben Sie einen Arbeitgeber, der für Sie um eine arbeitsrechtliche Bewilligung angesucht hat?
BF: Ja, aber es wurde negativ entschieden.
R: Haben Sie den Bescheid dabei?
BF: Er hat mir nichts gegeben.
BF legt den Versicherungsdatenauszug vom XXXX vor, welcher als Kopie als Beilage ./M zum Akt genommen wird.
[BF:] Ich wurde dann ein paar Tage nach der Arbeit operiert und ich sagte meinem Arbeitgeber, dass er mich für die paar Tage Arbeit auszahlen soll, da ich nicht mehr arbeiten kann. Er weigerte sich, aus diesem Grund gab es eine Verhandlung und diese habe ich dann gewonnen.
R: Gibt es darüber ein Urteil?
BF: Man sagte mir dort, ich soll meine E-Mail-Adresse angeben und sie werden mir das zuschicken.
Vertrauensperson wird ermahnt und zwar mit dem BF die Unterhaltung zu unterlassen. Ansonsten er den Verhandlungssaal zu verlassen hat.
R: Sind Sie Mitglied in einem Verein, einer Organisation oder dergleichen?
BF: Nein.
R: Haben Sie einen Freundeskreis in Ö?
BF: Ich spiele Fußball und dort habe ich Freunde, aber es ist kein offizieller Verein.
R: Gehören Ihrem Freundeskreis auch Österreicher an?
BF: Ja.
R: Wie heißen Ihre beide besten österr. Freunde/Freundinnen mit Vor- und Familiennamen?
BF: XXXX und der andere XXXX . Die Nachnamen kenne ich nicht.
R: Ist XXXX Österreicher?
BF: Ja.
R: Woher stammt XXXX ?
BF: Das weiß ich nicht. Er hat sich mir mit dem Namen XXXX vorgestellt.
R: Gibt es einen arbeitsrechtlichen Vorvertrag?
BF: Nein, nur, dass ich im Falle einer positiven Entscheidung dort arbeiten kann.
R: War der ärztliche Entlassungsbericht, weil Sie mit dem Fuß Probleme hatten?
BF: Ja.
R: Ist die Behandlung abgeschlossen?
BF: Ja.
R: Nehmen Sie Medikamente, sind Sie sonst noch in ärztlicher Behandlung?
BF: Nein.
R: Sind Sie verheiratet?
BF: Nein.
R: Haben Sie Kinder?
BF: Nein.
R: Haben Sie Verwandte in Ö?
BF: Nein.
R: Haben Sie Verwandte in der EU?
BF: Nein.
BF wird auf sein Entschlagungsrecht hingewiesen.
R: Ist gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren bzw. verwaltungsstrafrechtliches Verfahren gelaufen?
BF: Ich