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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung eines Antrags auf internationalen Schutz betreffend einen Staatsangehörigen des Iraks mangelhafte Prüfung der Gefährdungslage von Sunniten sowie der Sicherheits- und Versorgungslage in der HerkunftsprovinzRechtssatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung eines Antrags auf internationalen Schutz betreffend einen Staatsangehörigen des Iraks mangelhafte Prüfung der Gefährdungslage von Sunniten sowie der Sicherheits- und Versorgungslage in der Herkunftsprovinz
Unabhängig von der Frage, ob der Beschwerdeführer im Herkunftsstaat asylrelevanter Verfolgung auf Grund seiner - wenn auch nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) nur zum Schein erfolgten - Konversion zum Christentum ausgesetzt ist, hat das BVwG verabsäumt, sich näher mit dem Risikoprofil des Beschwerdeführers, der aus einer ehemals vom IS besetzten Provinz (Diyala) stammt und sich den Feststellungen des BVwG nach immer noch der sunnitischen Glaubensgemeinschaft zugehörig fühlt, auseinanderzusetzen. Auch hat es eine bloß pauschale Beurteilung der Sicherheits- und Versorgungslage, die im Herkunftsstaat von Provinz zu Provinz stark variiert, vorgenommen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:E4369.2020Zuletzt aktualisiert am
11.01.2022