Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Ablehnung des Parteiantrages auf Aufhebung einer Bestimmung des ASVG betreffend die Begriffsdefinition der Invalidität; Abweisung des Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten RechtsverfolgungRechtssatz
Der Versicherungsfall einer Person, die während des Bestandes der Pflichtversicherung ihre Erwerbsfähigkeit verloren hat, ist mit dem Versorgungsfall einer Person, die bereits als erwerbsunfähig erstmals in die Pflichtversicherung eingetreten ist, nicht zu vergleichen. Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, für Versicherungsleistungen weniger strenge Voraussetzungen vorzusehen als für Versorgungsleistungen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, VfGH / Ablehnung, Sozialversicherung, InvaliditätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2021:G383.2020Zuletzt aktualisiert am
11.01.2022