RS Vwgh 1974/5/2 0941/72

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Veröffentlicht am 02.05.1974
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Baurecht - Krnt
L82000 Bauordnung
L82002 Bauordnung Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

BauO Krnt 1969 §48
BauRallg
VwGG §27

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, inwieweit die Abänderung eines Bauvorhabens auf die "Anhängigkeit" nach § 48 der Kärntner Bauordnung 1969 und auf die Zuständigkeit des VwGH zur Entscheidung über eine Säumnisbeschwerde von Einfluß ist.

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Bauverfahren vor dem VwGH (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) VwGH Beschwerde BauRallg11/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1972000941.X01

Im RIS seit

14.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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