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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
AVG §13 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0290/60 E 20. April 1962 RS 3Stammrechtssatz
In der völlig unrichtigen Bezeichnung der mit der Berufung bekämpften Entscheidung kann ebenso wenig wie in dem Fehlen eines begründeten Berufungsantrages ein bloses Formgebrechen erblickt werden.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten RechtsmittelantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977000926.X03Im RIS seit
10.01.2022Zuletzt aktualisiert am
11.01.2022