RS Vwgh 1978/3/16 0926/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1978
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Index

Sozialversicherung - ASVG - AlVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3
AVG §63 Abs3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0290/60 E 20. April 1962 RS 3

Stammrechtssatz

In der völlig unrichtigen Bezeichnung der mit der Berufung bekämpften Entscheidung kann ebenso wenig wie in dem Fehlen eines begründeten Berufungsantrages ein bloses Formgebrechen erblickt werden.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten Rechtsmittelantrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977000926.X03

Im RIS seit

10.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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