RS Vwgh 1985/10/9 85/11/0066

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Veröffentlicht am 09.10.1985
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Index

KFG
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §75

Rechtssatz

Ausführungen in der Richtung, dass die Wertung des vom Bfr begangenen Alkoholdeliktes die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit für die Dauer von 2 Jahren rechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985110066.X02

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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