RS Vwgh 2021/12/9 Ra 2020/14/0472

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Veröffentlicht am 09.12.2021
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §8 Abs1
AsylG 2005 §8 Abs4
VwGVG 2014 §29

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/14/0473
Ra 2020/14/0474

Rechtssatz

Hat das BVwG die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsberechtigungen nicht ausgehend von der Erlassung der Erkenntnisse, mit denen die Aufenthaltsberechtigungen erteilt wurden, bestimmt, sondern - wie hier - ausgehend vom Datum der Genehmigung der Entscheidung berechnet und festlegt, belastet es diese Erkenntnisse insofern mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (vgl. VwGH 17.12.2019, Ra 2019/18/0281).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020140472.L03

Im RIS seit

10.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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