Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §8 Abs1Beachte
Rechtssatz
Hat das BVwG die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsberechtigungen nicht ausgehend von der Erlassung der Erkenntnisse, mit denen die Aufenthaltsberechtigungen erteilt wurden, bestimmt, sondern - wie hier - ausgehend vom Datum der Genehmigung der Entscheidung berechnet und festlegt, belastet es diese Erkenntnisse insofern mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (vgl. VwGH 17.12.2019, Ra 2019/18/0281).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020140472.L03Im RIS seit
10.01.2022Zuletzt aktualisiert am
10.01.2022