RS Lvwg 2021/12/29 LVwG-AV-1857/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.12.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

29.12.2021

Norm

SHG NÖ 2020 §32
SHG NÖ 2000 §35
ASVG §330a

Rechtssatz

Das in § 330a ASVG geregelte Verbot des Pflegeregresses steht zum einen im Verfassungsrang und damit in formell-rechtlicher Hinsicht auf derselben Stufe wie der in Art 7 Abs 1 B-VG normierte Gleichheitsgrundsatz. Zum anderen wird damit ein „Zugriff auf das Vermögen“ unterbunden (vgl VfGH G 276/2018); diese Bestimmung verbietet nicht die Vorschreibung eines Kostenbeitrages aus dem Einkommen.

Schlagworte

Sozialrecht; Sozialhilfe; teilstationärer Dienst; Kostenbeitrag;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1857.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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