TE Bvwg Beschluss 2021/5/14 L504 2219227-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 14.05.2021
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Entscheidungsdatum

14.05.2021

Norm

AsylG 2005 §3
B-VG Art133 Abs4
VwGVG §32

Spruch


L504 2219227-2/3E

BESCHLUSS

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. ENGEL als Einzelrichter über den Antrag auf Wiederaufnahme des durch Erkenntnis des BVwG vom 03.03.2021, GZ L504 2219227-1, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens von XXXX geb., StA. staatenlos, beschlossen:

A) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird gem. § 32 VwGVG abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.



Text


Begründung:

I. Verfahrensgang

1. Der Wiederaufnahmewerber stellte am 03.04.2018 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Die Beschwerde gegen den abweislichen Bescheid des Bundesamtes wurde in weiterer Folge durch das BVwG nach Durchführung einer Verhandlung abgewiesen.

Es handelt sich dabei um einen Mann, welcher seinen Angaben nach Palästinenser mit islamischen Glaubensbekenntnis ist, der arabischen Volksgruppe angehört und aus dem Gazastreifen stammt.

In der von einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführten Erstbefragung gab die bP zu ihrer Ausreisemotivation aus dem Herkunftsstaat Folgendes an (Auszug aus der Niederschrift):

„(…)

9.4 Sind Sie legal oder illegal aus Ihrer/m Heimat/Herkunftsland ausgereist?

Ich bin mit gefälschten Dokumenten illegal aus meiner Heimat ausgereist.

9.5 Hatten Sie je ein Reisedokument oder sonstigen Identitätsnachweis?

Ich habe nur einen gültigen palästinensischen Identitätsnachweis.

[…..]

9.9 Haben Sie jetzt ein bestimmte Reiseziel (Zielland)? Wenn ja, welches?

Ja, mein Reiseziel ist Österreich.

9.9.1 Wenn ja: warum wollen Sie dieses bestimmte Land erreichen?

Weil ich verzweifelt bin, kein Geld und keine perspektiven mehr habe. Ich hoffe, dass mir das österreichische Gesetz helfen kann.

10. Angaben über die Schleppung (Kosten, Anzahl der Geschleppten, etc.)?

Wer organisierte Ihre Reise: (genaue Daten)

Mein Vater hat meine Reise organisiert.

10.1. Wie wurde dir Reise organisiert?

Mein Vater hat mir erst kurz vor meiner Reise gesagt, dass er alles für mich organisiert hat.

[…..]

11. Warum haben Sie ihr Land verlassen (Fluchtgrund):

Der „Hamas“ hat unsere Stadt XXXX im Gaza-Streifen belagert und uns, unsere Häuser

weggenommen. Ich setzte mich gegen die „Hamas“ zur Wehr und schlug ihren

Kommandanten. Diese Handlung hatte die Konsequenz, dass ich die Todesstrafe von dem

„Hamas“ ausgesprochen bekam. Aus diesem Grund setze mein Vater alles in Bewegung,

mich aus der Stadt und dem Land raus zu bekommen. - 3 -

11.1 Was befürchten Sie bei einer Rückkehr in Ihre Heimat?

Ich befürchte, dass ich von dem „Hamas“ getötet werde.

11.2. Gibt es konkrete Hinweise, dass Ihnen bei Rückkehr unmenschliche Behandlung,

unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohen?

Hätten Sie im Falle Ihrer Rückkehr in Ihren Heimatstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen?

Wenn ja, welche?

Ich befürchte, dass ich von der „Hamas“ getötet werde.

[…..]

14. Sonstige sachdienliche Hinweise?

Das sind alle meine Gründe. Ich habe nichts mehr anzugeben.

(…)“

Zudem gab die bP in der Erstbefragung an, dass ihr die gefälschten Dokumente von der türkischen Polizei abgenommen worden wären und sie bislang von keinem anderen Land ein Visum oder einen Aufenthaltstitel erhalten habe. Sie legte eine ID Karte und Personenstandsurkunde vor, wobei im Rahmen einer Überprüfung der ID Karte keine Verfälschungsmerkmale festgestellt werden konnten.

In der nachfolgenden Einvernahme beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 25.01.2019 brachte die bP zu ihrer ausreisekausalen Problemlage im Herkunftsstaat und allfälligen Problemen, die sie im Falle der Rückkehr erwarte, im Wesentlichen Folgendes vor (Auszug aus der Niederschrift):

„(…)

LA: Hat sich seit der Erstbefragung an Ihren Fluchtgründen etwas geändert oder halten

Sie die Gründe aufrecht?

VP: Es hat sich nichts geändert.

[…]

LA: Sie haben jetzt die Gelegenheit, die Gründe für Ihren Antrag auf internationalen

Schutz ausführlich darzulegen. Bitte versuchen Sie, Ihre Gründe detailliert zu

schildern! Bitte geben Sie dem Dolmetscher regelmäßig die Möglichkeit zu

übersetzen. Warten Sie nicht auf Fragen von meiner Seite, ich werde diese ggf. erst

nach Abschluss Ihrer Schilderungen stellen.

Ich ersuche Sie, mich wissen zu lassen, wenn Sie eine Pause benötigen, oder wenn

Sie das Gefühl bekommen, dass sich Ihr psychischer Zustand verschlechtert!

VP: Ich wurde in Saudi-Arabien geboren und habe in den Vereinigten Arabischen

Emiraten gearbeitet. Im Jahr 2003 kehrte ich zurück nach Gaza. Damals war ich

allein mit meinem Bruder. Meine Familie war damals in den Emiraten. Ich versuchte

in unserer Wohnung zu leben, in der auch mein Bruder lebte. Mein Bruder bat mich

aber, dass ich zu meinen Onkeln gehen solle um bei ihnen zu leben. Ich verstand

nicht weshalb er mich davon abhalten wollte, dass ich dort wohnte. Ich war noch jung.

Deshalb lebte ich dann bei meinen Onkeln mütterlicherseits. Eigentlich dachte ich,

dass die Lebensumstände in Gaza so seien wie in den Emiraten. Ich war moderat

und habe auch meine Cousine, die Tochter meines Onkels, offen angesprochen und

mit ihr geredet. Anfangs nahmen die Leute das nicht ernst, weil sie meinten, ich

würde mich nicht auskennen, wie man sich gegenüber Frauen verhält. Aber dann

begannen sie mich zu kritisieren, ich wollte aber in Freiheit leben und dachte, das

könnte ich auch. Schließlich sprach ich wieder einmal mit der Tochter meines Onkels.

Er sah das und war davon nicht begeistert. Ich merkte, dass die Leute dort sehr

religiös waren und es bei ihnen nicht angebracht war, dass man mit einer Frau

spricht. Ständig hatte ich das Gefühl, kontrolliert zu werden. Man sagte mir immer,

dass es Dinge gäbe, die man nicht tun dürfe, weil sie falsch seien. Man dürfe nicht

einmal mit Frauen sprechen, selbst dann, wenn es Verwandte wären. Die beste

Lösung wäre, wenn ich sie heiraten würde. Ich war noch sehr jung, aber ich sagte, es

sei mein freier Wille und ich dürfe sprechen mit wem ich wollte. Es gab öfters

Diskussionen darüber, weil man mich ständig belehrte, dass ich das nicht dürfe.

Schließlich wurde ich dazu gezwungen, die Tochter meines Onkels zu heiraten. Das

war 2006. Ich wusste nicht, dass mit der Hochzeit auch jede Menge Verantwortung

einhergeht. Mein Vater hat mir damals wirtschaftlich geholfen. Ich durfte nach der

Heirat dann in einer unserer Wohnungen leben. Mein Bruder war immer noch

dagegen, weil er meinte, dass wir keine netten Nachbarn hätten. Trotzdem habe ich

das gemacht, weil ich selbständig leben wollte.

Ein Jahr später übernahm die Hamas Gaza. Sie gewannen die Wahlen. Mein Bruder

begann, mit Hamas Probleme zu haben. Er reiste dann aus und ließ mich alleine

zurück. Ich war alleine und ich musste die gesamte Verantwortung tragen. Wir hatten

in unserem Haus einen Keller. Mein Onkel hat diesen Keller für eine gemeinnützige

Hilfsorganisation zur Verfügung gestellt. Darauf habe ich gar nicht geachtet. Dann

merkte ich, dass dieser Keller nicht nur für gemeinnützige, sondern auch für andere

Dinge genutzt wurde. Der Keller wurde von Anhängern der Hamas genutzt. Ich setzte

meinen Vater davon in Kenntnis und fragte ihn, warum mein Onkel das gemacht

hätte. Schließlich wäre es ein Wohnhaus. Mein Vater sagte auch, dass es ein

gemeinnütziger Ort sei und dass die Leute dort nur beten dürfen. Zu dieser Zeit war

mein Vater noch in den Emiraten. Ich informierte ihn, dass die Hamas die Macht im

Ort übernommen haben. Er sagte mir, dass ich mir keine Sorgen machen solle.

Neben unserem Haus war eine Polizeistation. Man sagte sich, dass es ein Zentrum

der Hamas sei. Ab 2006 wurden alle Polizeistationen bombardiert, weil man sie als

Hamaszentren einstufte. Nach dem Bombardement versuchte man, das alles wieder

aufzubauen. Die Gemeinde kaufte noch ein kleines Grundstück daneben und baute

darauf eine Moschee. Das ist die Moschee A. H. . Ich habe meinem Vater davon

erzählt. Er kehrte dann im Jahr 2011 aus den Emiraten zurück nach Gaza. Mein

Vater beruhigte mich wieder, als ich von meinen Sorgen erzählte, weil es ja

schließlich unser Keller sei.

Von 2011 bis 2015 war ich ständig dagegen, dass unser Keller benutzt wird. Das

habe ich immer deutlicher zum Ausdruck gebracht. Ich war mir sicher, sie benutzen

den Keller für viele andere Dinge, nicht nur für gemeinnützige. Sie versicherten uns,

dass wir den Keller zurückbekämen, sobald die Moschee fertiggestellt würde. Man

versuchte mit meinem Vater zu sprechen, um von der angrenzenden Moschee einen

direkten Zugang zu unserem Keller zu bekommen, was mein Vater aber abgelehnt

hat. Aus diesem Grund bin ich eines Tages in den Keller gegangen und warf die

Leute mit dem Hinweis, dass es sich um unser Eigentum handle, aus unserem Keller.

Zu diesem Zeitpunkt war ein Hamasführer in unserer Ortschaft anwesend. Wir stritten

uns. Mein Vater kam auch herunter und wollte uns auseinander bringen, aus Angst,

man würde mich umbringen. Es kam zu einer Schlägerei woraufhin die Polizei

informiert wurde. Man nahm mich fest.

Zehn Stunden war ich bereits im Gefängnis, als dann mein Vater und zwei meiner

Brüder zu mir kamen. Wir waren alle für drei Tage im Gefängnis. Man setzte uns

unter Druck, damit wir die Erlaubnis geben, dass der Keller ein Teil der Moschee

wird. Sie würden uns solange nicht freilassen, bis wir zustimmen. Dann kamen drei

Personen und sprachen mit meinem Vater. Sie zwangen ihn, den Keller herzugeben,

als eine Art religiöser Gabe.

Zwischen 2015 und 2018 habe ich meinen Vater ständig irgendwohin gebracht. Ich

wollte diesen Keller zurückbekommen. Während dieses Zeitraums wurde ich einmal

entführt. Ich wurde drei Tage festgehalten und anschließend wieder 14 Tage

inhaftiert.

Schließlich bekam ich mit I. H., dem Hamasführer, Probleme, weil wir mit

ihm reden wollten. Er war gerade bei der Eröffnung der Moschee anwesend und ich

nahm meinen Vater und wir gingen zu ihm. Alle wichtigen Personen waren gerade

da, es passte ihnen nicht, dass sie uns dort gesehen haben. Er hielt eine Ansprache,

danach ging mein Vater zu ihm. Die Bodyguards nahmen meinen Vater sofort fest

und ich konnte noch fliehen. Ich ging nach Rafah. Meine Nichte hat mich dann

telefonisch kontaktiert. Sie sagte mir, dass man mich beschuldigte, dass ich XXXX

umbringen wollte. Ich wäre sogar beschuldigt, den XXXX 2015 im Ort

umbringen gewollt zu haben. Sie gaben mir an allem Schuld. Ich hätte das alles

provoziert. Ich werde beschuldigt, dass ich gegen die Hamas sei. Sie würden jetzt

deshalb nach mir suchen. Mein Onkel sagte, ich hätte keine Chance mehr, dort weiter

zu leben, ich solle wohl besser ausreisen. Ich verließ daraufhin Gaza.

Ich kontaktierte dann meine Familie und man teilte mir mit, dass man unser Haus

gestürmt hätte. Die Polizei wollte uns nun enteignen. Meine Wohnung wurde auch

durchsucht. Ich hatte einen Laptop. Der Laptop und Dokumente wurden

sichergestellt. Sie haben die Wohnung ruiniert, alles zerstört. Meine Frau musste zu

ihrer Familie gehen. Das ist jetzt unser Problem. Ein Teil wurde enteignet und jetzt

versuchen sie, das ganze Haus zu bekommen. Sie wollen meinen Vater dazu

zwingen, freiwillig den Keller abzugeben. Sobald er das tut, gibt er auch unser Haus

ab. Mein Vater versuchte mehrmals das ganze Haus zu verkaufen um in Ruhe

woanders leben zu können. Es kamen sogar Interessenten, aber sie kauften es dann

wegen des Kellers nicht, weil dieser nicht Teil des Hauses ist. Die Hamas schickt

auch selbst Interessenten, aber diese wollen fast nichts dafür bezahlen. Mein Vater

lehnt den Verkauf ab und besteht darauf, dass es unser Haus ist und nicht der

Hamas gehört.

Ich war die aktivste Person bei diesem Sachverhalt. Andere Brüder haben sich nicht

so eingemischt. Sie hatten Angst, dass sie nachher Probleme deshalb bekommen

würden. Wir sind sechs Brüder. Vier sind schon aus dem Land. Zwei versuchen

unsere Heimat zu verlassen. Sogar mein Vater versucht die Heimat zu verlassen.

Meine beiden Brüder wollen unbedingt raus, mein Vater ist noch unentschlossen. Er

will aber sein Haus nicht verlieren. Er ist auch schon sehr alt. Für ihn ist alles

schwieriger.

Wir versuchten auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wir wollten rechtlich

dagegen vorgehen, aber die Polizei nimmt eine solche Anzeige nicht auf. Der

Sachverhalt ist immer noch aktuell. Der Keller wird nicht nur für gemeinnützige Dinge

genutzt. Deshalb habe ich auch meine Arbeit, überhaupt fast alles, verloren.

Das war meine Geschichte.

Anmerkung: Ende der freien Erzählung.

[…]

LA: Wie oft wurden Sie verhaftet oder gefangen gehalten?

VP: Zweimal wurde ich verhaftet. Einmal mit meiner Familie und einmal alleine. Einmal

wurde ich auch entführt.

LA: Wissen Sie, wo man Sie hinbrachte, als Sie entführt wurden?

VP: Das weiß ich nicht.

LA: Kannten Sie die Entführer?

VP: Nein.

LA: Sagte man Ihnen, warum man Sie entführte, was man von Ihnen wollte?

VP: Sie stellten mir nur Fragen und ich wurde dort auch gefoltert.

LA: Welche Fragen?

VP: Personalien. Fragen nach meinem Beruf und mit wem ich Kontakt habe.

LA: Sonst noch Fragen?

VP: Ob ich Probleme mit irgendjemandem in der Ortschaft hätte und wieso ich diese

Probleme hätte.

LA: Was antworteten Sie?

VP: Ich antwortete und sagte denen meine Meinung und sie fragten mich dann, warum

ich so denken würde. Sie fragten nach Informationen über meinen Vater und meine

Brüder.

LA: Was meinten sie mit „was Sie so denken“?

VP: Ich wusste, dass es um unser Haus geht. Er fragte mich auch, in welchen

Verbindungen ich zu bestimmten Personen stand. Ich kannte aber keine der

genannten Personen.

LA: Sie waren da drei Tage?

VP: Ja.

LA: Fragte man Sie jeden Tag dasselbe?

VP: Ja. Ich durfte meine Familie nicht kontaktieren.

LA: Wie wurden Sie dort gefoltert?

VP: Man hat mich zum Teil zwei bis drei Stunden kopfüber aufgehängt. Nach drei oder

vier Stunden schlug man auf meine Füße.

LA: Sagte man Ihnen, warum man das tat?

VP: Nein, aber nachdem ich draußen war, wusste ich es. Sie hatten nichts gegen mich in

der Hand. Sie wollten irgendwelche Beweise finden. Man sagte mir, dass man mich

so zur Vernunft bringen würde.

LA: Wann war diese Entführung?

VP: 2016

LA: Wann genau?

VP: Ich glaube es war im Sommer, Juni.

LA: Wann war der Streit in Ihrem Keller?

VP: Das war im Februar 2015. Ich wurde vom Imam der Mosche (A) und vom

Hamasführer (B) angezeigt, aber sie verzichteten dann wieder auf deren Anzeige,

wenn wir im Gegenzug unser Kellerabteil wieder hergeben (C).

LA: Wann wurden Sie zum zweiten Mal von der Polizei festgenommen?

VP: Das war nach der Entführung.

LA: Unmittelbar danach?

VP: Nein, ich glaube das war im Juli 2017.

LA: Mit welcher Begründung hat man Sie festgenommen?

VP: Weil mein Bruder und ich Leute aus unserem Keller rausgeworfen haben. Es kam

wieder zum Streit.

LA: Fanden jemals Übergriffe gegen Ihre Person statt?

VP: Seit 2015 fühlte ich mich nicht sicher.

LA: Ich wiederhole: fanden jemals Übergriffe gegen Ihre Person statt?

VP: Während der Entführung. Auch im Gefängnis wurde ich geschlagen.

LA: Haben Sie jemals an bewaffneten Auseinandersetzungen teilgenommen? Wenn ja,

an welchen und in welchem Zeitraum?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie jemals, oder haben Sie Kontakt zu terroristischen Vereinigungen?

VP: Nein.

LA: Sie sagten, dass auch „andere Dinge“ im Keller gemacht wurden. Welche Dinge

waren das?

VP: Sie haben dort alles geplant. Es war so etwas wie ein „Hamas Planungsbüro“. Es gab

zwei Moscheen bei uns. Nachdem eine Bombardiert wurde, hat sich alles bei uns im

Keller abgespielt. Der Keller wurde dann zum Planungszentrum.

LA: Was störte Sie daran, dass dort etwas geplant wird?

VP: Weil die Israelis das gemerkt hätten, dann hätten die unser Haus unter Beschuss

genommen.

LA: Sind Sie in Ihrem Heimatland oder einem anderen Land vorbestraft? Wenn ja,

weshalb?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie weitere persönliche Probleme mit staatlichen Behörden, Gerichten oder

der Polizei in Ihrem Heimatland?

VP: Nein, ich hatte Probleme mit der Hamas und nicht mit unserer Regierung. Ich

erkenne die Hamas nicht als Regierung an.

LA: Waren Sie oder ein Familienmitglied Sympathisant, Unterstützer, Anhänger oder

Mitglied einer politischen Partei oder Bewegung, der Gewerkschaft, einer Vereinigung

oder Religionsgemeinschaft?

VP: Nein.

LA: Waren Sie politisch aktiv?

VP: Wer nicht für die Hamas ist, ist gegen die Hamas, aber ich war nicht politisch aktiv.

Ich anerkenne die palästinensische Regierung, welche in Ramallah ist. Diese ist die

einzige Regierung für das palästinensische Volk.

LA: Hätten Sie die Möglichkeit gehabt ins Westjordanland zu gehen?

VP: Nein, das ist verboten. Wir wollten sogar die palästinensischen Führer im

Westjordanland benachrichtigen, aber das ging nicht. Ramallah hat im Gazastreifen

ein Büro, aber man sagte uns dort, dass in Gaza eben Hamas herrscht und sie

keinen Einfluss drauf hätten.

LA: Haben Sie vor Ihrer Ausreise an Demonstrationen teilgenommen?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie in Österreich schon einmal Probleme mit Gerichten, Polizei oder

Verwaltungsbehörden?

VP: Nein.

LA: Haben Sie in einem anderen Land jemals einen Asylantrag gestellt?

VP: Nein.

LA: Haben Sie heute persönliche Dokumente mit, die Sie vorlegen wollen und in Ihrem

Verfahren bis dato noch nicht vorgelegt haben?

VP: Ja, ich lege Kopien folgender Dokumente vor: Anzeigen des Imams (A) und des

Hamasführers (B), Einwilligungserklärung, das Kellerabteil abzutreten (C),

Bestätigung der PPTA (D), Bescheid, wonach der Hamas der Bau eines Fensters

untersagt wurde, sie haben es trotzdem gemacht (E), Anzeige von uns, dass die

Menschen im Keller unsere Familie belästigen (F), Deutschkursbestätigung,

Bestätigung der Marktgemeinde Tamsweg
(…)“

Der Antrag auf internationalen Schutz wurde folglich vom Bundesamt gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (I.).

Gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsylG wurde der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Palästinensische Gebiete - Gaza nicht zuerkannt (II.).

Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurde nicht erteilt (III.).

Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die bP gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung nach Gaza gemäß § 46 FPG zulässig sei (IV. und V.).

Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (VI.).

Das Bundesamt gelangte im Wesentlichen zur Erkenntnis, dass hinsichtlich der Gründe für die Zuerkennung des Status eines asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten eine aktuelle und entscheidungsrelevante Bedrohungssituation nicht glaubhaft gemacht worden sei. Ebenso ergebe sich aus der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat in Verbindung mit ihrer persönlichen Situation keine mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit drohende bzw. reale Gefährdung der bP. Relevante Abschiebungshindernisse würden demnach nicht vorliegen. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen seien nicht gegeben. Ein die öffentlichen Interessen an der Aufenthaltsbeendigung übersteigendes Privat- und Familienleben würde nicht gegeben sein und werde daher eine Rückkehrentscheidung mit der angegebenen Frist für die freiwillige Ausreise verfügt.

Gemäß Aktenvermerk vom 23.04.2019 wurde die bP an diesem Tag in der Regionaldirektion vorstellig. Sie beschwerte sich über den zugestellten, negativen Bescheid und wurden mehrere Personen der bB hinzugezogen, um die bP, welche die Dienststelle nicht verlassen wollte, zu beruhigen. Die bP wurde auf die Möglichkeit einer Beschwerde über die im Haus anwesende Rechtsberaterin belehrt, sie wollte aber, dass der Bescheid sofort an Ort und Stelle abgeändert wird. Beim anschließend doch mit der Rechtsberaterin geführten Gespräch drohte sie mit Suizid und wurde die Polizei verständigt. Trotz mehrfachen Aufforderungen, dass sie die Dienststelle verlassen müsse, verweigerte die bP dies und forderte Anwesende auf, dass sie

ihre Ausweise zeigen müssten. Schließlich musste die bP bei Gegenwehr zu Boden gebracht werden, wobei sie ein rohes Ei in Richtung eines Referenten warf. Ein weiteres rohes Ei konnte sie nicht mehr werfen und beschimpfte sie die Polizisten im Rahmen der Abführung mit „Motherfucker, Arschlöcher, I saw you und You kill my son“.

Gegen den Bescheid wurde innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben. Zusammengefasst wurde ausgeführt, dass die bP ihre Aussagen vollinhaltlich aufrecht erhalte. Sie habe soweit ihr möglich am Verfahren mitgewirkt und habe es die bB verabsäumt, den vorgebrachten Hinweisen von Amts wegen nachzugehen. Die bP habe nachvollziehbar angegeben, dass sie aufgrund der politischen Gesinnung das Heimatland verlassen habe müssen, da sie von der radikal-islamistischen Hamas, die den Gaza Streifen kontrolliert, verfolgt worden sei. Die bP hätte sich geweigert, aus dem Keller ihres Hauses ein geheimes Planungszentrum der Hamas zu machen, da dies eine Gefahr für die in den darüber liegenden Etagen des Hauses lebende Familie bedeutet hätte. Die bP und ihre Familie wäre Opfer des arabisch-israelischen Konflikts. Vorgelegt wurden die Übersetzung des Versöhnungsvertrags vom 05.02.2015 und des Verpflichtung und Vereinbarungsvertrags vom 17.05.2015. Der bP stünde keine IFA zu und stehe die Hamas auf der Liste der Terroristischen Vereinigungen. Sie könne auch keinen Schutz vor Verfolgung finden.

Am 19.05.2019 langte eine Mitteilung darüber ein, dass von der Verfolgung der bP wegen § 15, 269 StGB (Widerstand gegen die Staatsgewalt) vorläufig zurückgetreten worden ist.

Vom BVwG wurde das Verfahren der bP mit Beschluss vom 24.06.2019 eingestellt, da die bP seit 14.05.2019 im ZMR nicht mehr aufschien und aus der Grundversorgung seit 06.05.2019 keine Leistungen mehr bezogen hat. Ihr Aufenthalt war unbekannt. Die bP hat damit ihre Mitwirkungspflichten verletzt und gab auch die Vertretung der bP bekannt, dass sie ihren Klienten nicht erreichen können.

Am 03.01.2020 langte eine Adressenbekanntgabe samt Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens beim BVwG ein und wurde das Verfahren mit verfahrensleitendem Beschluss fortgesetzt.

Am 23.04.2020 wurde der bP zu ihrer Anfrage (samt Vorlage eines Befundberichts vom 09.01.2020, aus welchem hervorgeht, dass die bP in Belgien behandelt worden ist) mitgeteilt, dass mit einer Bearbeitung voraussichtlich 2021/2022 zu rechnen ist. - 20 -

Dem Fristsetzungsantrag vom 30.11.2020 der bP wurde vom VwGH (Entscheidung vom 15.12.2020) Folge gegeben und wurde angeordnet, dass das BVwG bis zum 22.03.2021 eine Entscheidung zu Treffen habe.

Mit Mail vom 03.12.2020 wurde ein in arabischer Sprache verfasstes Schreiben vom 16.07.2020 vorgelegt, welches vom Bezirksvorsteher der Heimatstadt der bP unterfertigt wäre und das Fluchtvorbringen der bP bestätigen würde.

Mit Schriftsatz vom 07.01.2021 wurde die bP vom BVwG im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungs- und Verfahrensförderungspflicht gem. § 15 AsylG, § 39 Abs 2a AVG, aufgefordert Fragen zum aktuellen Stand ihres Privat- und Familienlebens in Österreich zu beantworten und Angaben zu machen, ob sich seit Einbringung der Beschwerde in Bezug auf ihre Problemlage im Herkunftsstaat eine Änderung ergeben hat. Gleichzeitig wurde sie darin aufgefordert allfällige Behauptungen zu diesen Punkten, soweit als möglich, durch Bescheinigungsmittel nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.

Die belangte Behörde wurde im gleichen Schriftsatz als Verfahrenspartei aufgefordert darzulegen inwiefern sie ihren Antrag auf Abweisung der Beschwerde, nunmehr unter Berücksichtigung der aktuellen Lage im Herkunftsstaat, zu begründen beabsichtige.

Zudem wurden den Parteien vom BVwG im Rahmen des Parteiengehörs mit Schreiben vom 12.02.2021 Berichte übermittelt, die das Verwaltungsgericht zur Beurteilung der aktuellen asyl- und abschiebungsrelevanten Lage zugrunde legt.

Die bB teilte in der Stellungnahme vom 20.01.2021 mit, dass sich insbesondere die Situation in der Herkunftsregion der bP nicht maßgeblich verschlechtert habe und die bP zudem im Verfahren ihre Mitwirkungspflichten eklatant verletzt habe. Die Angaben der bP seien zur Gänze unglaubwürdig und hätte sich nunmehr insbesondere gezeigt, dass die bP auch zu ihrem Fluchtweg nicht der Wahrheit entsprechende Angaben getätigt hätte. Da bei Visaerteilung auch die finanziellen Mittel nachzuweisen wären, stelle sich die Situation der Familie wohl besser dar, als dies von der bP dargestellt worden sei. Vorgelegt wurden das Wiederaufnahmegesuch von Belgien und eine Kopie des Reisepasses samt Visa sowie die Visaauskunft.

Die bP brachte schriftliche Stellungnahmen mit 25.01.2021, 26.01.2021 und 27.01.2021 ein und legte mit Schreiben vom 03.03.2021 Unterlagen (Schreiben von UNRWA dass die bP nicht registriert ist, Einstellungszusage einer Reinigungsfirma undatiert, Fachärztlicher Befundbericht betreffend psychischem Gesundheitszustand und Behandlung) vor. - 21 -

Demnach hätten sich die Fluchtgründe nicht geändert, die Schwester der bP habe mitgeteilt, dass erst kürzlich der Vater der bP von der Hamas bedroht worden und nach dem Aufenthaltsort der bP befragt worden wäre (Schreiben vom 25.01.2021) bzw. hätte der Vater eine Verpflichtungserklärung unterschreiben müssen, dass er die bP ausliefere, sobald sie erscheine (Schreiben vom 27.01.2021). Die bP lerne Online Deutsch und habe einen Freund über eine Internetplattform kennen gelernt und wurde auf die Ausführungen in der Beschwerde verwiesen. Vorgelegt wurden medizinische Unterlagen, ein Zertifikat der Universität in Gaza sowie Unterlagen zum Aufenthalt in Belgien.

Die Situation im Gaza habe sich nicht verbessert und wurde aus einzelnen Passagen der übermittelten Länderinformationen zitiert. Die bP habe angegeben, dass sie aufgrund der Verfolgung durch die Hamas einer besonderen Gefährdung unterliege. Sie habe Angst, im Falle der Rückkehr Opfer einer willkürlichen Tötung zu werden bzw. Folter und willkürlicher Inhaftierung ausgesetzt zu sein. Abgesehen von der individuellen Bedrohung habe sich die allgemeine Lage verschlechtert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Länderberichte und des instabilen Gesundheitszustandes der bP sei davon auszugehen, dass die bP im Falle der Rückkehr in eine ausweglose bzw. existenzbedrohende Lage gerate.

Die vom BVwG von der bB angeforderten Auskünfte wurden am 24.02.2021 von der bB übermittelt.

Am 03.03.2121 führte das Bundesverwaltungsgericht in Anwesenheit der bP sowie im Beisein ihres bevollmächtigten Vertreters und eines Vertreters der bB eine Verhandlung durch.

Erstmals im Zuge der Verhandlung gab die bP bekannt, dass es einen Zeugen XXXX für das Fluchtvorbringen gäbe, dieser vor dem Verhandlungssaal warte und wurde dieser Zeuge einvernommen.

Die Befragung der bP sowie des Zeugen in der Verhandlung gestaltete sich im Wesentlichen wie folgt (Auszug aus der Verhandlungsschrift):

„(…)

Versorgungs- u. Wohnsituation vor der Ausreise im Hks.:

Wie haben Sie seit Sie erwachsen sind bisher in Ihrem Herkunftsstaat Ihr Leben finanziert?

Mein Vater arbeitete in den VAE, er finanzierte meine Schule, mein Studium, meine Heirat. Nach meinem Abschluss habe ich dann selbst gearbeitet und für mich gesorgt.

Welchen Job hatten Sie im Gaza zuletzt und wieviel haben Sie verdient?

Physiotherapeut, ich war selbstständig. Ich habe zwischen 2000 und 2800 Schekel (phonetisch, israelische Währung) verdient. 1 Euro sind 4 Schekel.

Wie waren das letzte halbe Jahr vor der Ausreise aus dem Gaza Ihre Wohnverhältnisse?

Lebten Sie in einer Wohnung, einem Haus, zur Miete oder Eigentum? Alleine oder gemeinsam mit anderen?

Ich habe im Familienhaus gewohnt, aber ich hatte dort selbst eine eigene Wohnung. Das Haus besteht insgesamt aus 7 Wohnungen.

Wer wohnt aktuell in diesem Haus?

Meine Eltern, meine Geschwister und mein verheirateter Bruder mit seiner Frau.

________________________________________

Ausreise:

Was mussten Sie für die Ausreise alles organisieren um im März 2018 den Gaza verlassen zu können?

Ich bin illegal durch einen Tunnel von Gaza nach Ägypten ausgereist. Nachgefragt, dann flog ich von Ägypten in die Türkei. Dann bin ich illegal über Griechenland und den Balkan bis nach Österreich.

Waren Sie von Griechenland bis Österreich auf dem Landweg unterwegs?

Ja.

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Aktuelles soz. Umfeld im Hks.:

Stammeszugehörigkeit

Gehören Sie einem Stamm an? Wenn ja, wie viele Mitglieder hat dieser und wo leben diese überwiegend?

Ja, zu einem großen Stamm namens XXXX , dieser Stamm hat mehrere Großfamilien (vier). Zirka 5000. Es ist eher ein kleiner Stamm in Gaza.

Familienangehörige

Beim Bundesamt haben Sie Angaben über Familienangehörige und deren Aufenthaltsort gemacht. Wo leben diese aktuell, wie sind deren Wohn- und Eigentumsverhältnisse und wie finanzieren diese derzeit ihr Leben? Haben Sie zu diesen seit der Ausreise Kontakt? Wenn ja, berichten diese über Probleme?

Eltern: Gaza, im eigenen Haus. Mein Vater hat eine Landwirtschaft und Grundstücke und er vermietet auch Geschäfte im Familienhaus. Ich glaube er bekommt auch eine staatliche Sozialhilfe, ich weiß es nicht, bin nicht mehr genau informiert. Jetzt darf mein Vater nicht mehr kaufen oder verkaufen oder vermieten.

Warum nicht?

Die Hamas erlaubt das nicht und das Familienhaus lief auf den Namen meiner Großmutter. Sie haben ihm auch nicht erlaubt das Haus auf seinen Namen zu übertragen. Jedes Mal versucht er diese Geschäfte zu vermieten, aber er wird bedroht und dann gehen die Mieter weg.

Wann hatten Sie zuletzt Kontakt mit den Eltern?

Vor einem Jahr.

Geschwister:

Bruder XXXX : lebt mit seiner Frau im Familienhaus der Eltern, psychisch beeinträchtigt

Bruder XXXX : lebt in einer Mietwohnung, in der Nähe meiner Familie. Er arbeitet als XXXX in Gaza. Er ist XXXX .

Bruder XXXX : ist ausgereist, ich weiß nicht wo er sich befindet.

XXXX gibt es auch, aber ich habe keinen Kontakt zu ihm.

XXXX war zuletzt in der Türkei.

Schwester XXXX : ist verheiratet und lebt bei ihrem Mann in Gaza

Schwester XXXX : ist verheiratet und lebt bei ihrem Mann in Gaza

Schwester XXXX : lebt in Gaza, im Haus der Eltern

Schwester XXXX : lebt in Gaza, im Haus der Eltern

Ehegattin u. 4 Kinder: lebt in der Nähe ihrer Eltern in Gaza, sie hat eine Mietwohnung. Ich habe ihr Geld hinterlassen und als ich in Belgien war habe ich auch gearbeitet und ihr Geld geschickt. In der letzten Zeit sind die Umstände schwieriger. Ihr Vater unterstützt sie, aber nur sehr wenig.

Ist das Haus der Eltern in einem Camp oder außerhalb?

Nein, in der XXXX

Wann hatten Sie zuletzt mit Familienangehörigen in Gaza Kontakt und mit wem?

Mit meiner Frau vor einer Woche.

Mit Geschwistern oder Eltern?

Ich habe keinen Kontakt zu meinen Eltern oder meinen Geschwistern, ich erfahre alles über meine Frau.

Wann hatten Sie zuletzt mit einer Schwester Kontakt?

Manchmal ist sie bei meiner Frau anwesend und ich rede kurz mit ihr. Sie hat mir mitgeteilt, dass mein Vater auf einem Zettel unterschrieben hat, dass er mich an Hamas übergibt.

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Zum Zeitpunkt der Verhandlung von der beschwerdeführenden Partei persönlich erwartete Rückkehrprobleme im Herkunftsstaat

Erwarten Sie aktuell bei einer Rückkehr in Ihre Herkunftsregion im Herkunftsstaat noch Probleme? Wenn ja, geben Sie bitte konkret und vollständig alle Probleme an, die Sie persönlich für sich derzeit bei einer Rückkehr erwarten würden.

Ich habe Probleme mit Hamas, weil mir vorgeworfen wird, dass ich versucht habe den XXXX zu töten. Ich habe auch Probleme mit einem Scheich namens XXXX , mit diesem gab es im Jahr 2005 ein Problem. Ich habe nicht versucht den XXXX zu töten, ich wollte diese Probleme friedlich lösen. XXXX ist wie ein Verwaltungsleiter in unserem Ort und sobald man als Feind für ihn gilt, dann ist man ein Feind für alle Hamas. Fall ich zurückkehre würden diese beiden Personen mich nicht in Ruhe lassen. Vielleicht werden sie Rache an mir üben, mich töten oder mich foltern. Oder einen Autounfall für mich organisieren. Sie gehen davon aus, dass ich meinen Vater überzeugt habe, dass er für diese Moscheegeschichte keine Unterschrift leistet. Daher werfen sie mir auch vor, dass ich ungläubig bin und, dass ich gegen die Hamasbewegung und Hamasverteidigung bin. Sie sagen

bis heute zu meinen Eltern, dass ich ein schlechter Mensch bin und sie sollen nichts mehr mit mir zu tun haben.

(Ende der freien Rede)

Anmerkung nach Rückübersetzung: Ich meinte 2015 und nicht 2005. Dolmetscher gibt an, dass er erinnerlich 2005 gehört hat.

Haben Sie damit jetzt alle Probleme genannt, die Sie persönlich aktuell im Falle einer Rückkehr in den Gaza erwarten würden?

Ja. Ich rechne mit schlimmeren Sachen, denn sie haben dafür gesorgt, dass mein Vater unterschreibt mich denen zu übergeben. Entweder werden sie mich töten oder mich immer schikanieren. Man muss entweder für Hamas sein oder als Gegner wird man bestraft.

Vorhalte / Fragen:

Seit wann wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie diesen XXXX töten wollten?

Der Vorfall war im März 2018. Im Jahr 2015 gab es Probleme und ich, mein Vater und mein Bruder wurden eingesperrt. Im Gefängnis wurde mein Vater gezwungen zu unterschreiben, damit wir entlassen werden und um das Problem friedlich zu lösen. Mein Vater hat in diesem Versöhnungsprotokoll unterschrieben und er war mit den Bedingungen gar nicht einverstanden, aber er wollte nur, dass wir aus dem Gefängnis herauskommen. Von 2015 bis 2018 haben ich und mein Vater versucht Probleme immer wieder friedlich zu lösen. Im März 2018 kam XXXX zu unserem Ort um eine Moschee zu eröffnen und wir wollten das Problem persönlich mit ihm besprechen um eine Lösung zu finden. XXXX hat eine Rede gehalten und er war noch nicht fertig und wir wollten mit ihm sprechen. Nachdem er seine Rede beendet hat, stand mein Vater und hat anfangen mit ihm zu reden. Aber die Leute von Hamas, die in unserem Ort waren, wollten das stoppen. Somit war alles laut und sie gingen davon aus, dass wir XXXX töten wollen. Dann ist Feuer geschossen worden. Das Wachpersonal von XXXX hat dann geschossen und sie haben Leute angehalten. Dieser Vorfall wurde auch gefilmt und ich habe versucht dieses Video nachzuholen. Aber das war nicht möglich.

Sind Ihr Vater und Ihre Brüder für oder gegen die Hamas?

Gegen die Hamas. Mein Vater und mein Bruder, der XXXX ist, sind gegen Hamas.

Sie haben eine Bestätigung des Bürgermeisters vorgelegt, der Ihre Verfolgung im Gaza bestätigt. Wer hat Ihnen diese Bestätigung nach Österreich geschickt?

Mein Bruder XXXX hat es mir per E-Mail geschickt.

Wer hat diese Bestätigung beim Bürgermeister beantragt?

Mein Vater, meine Familie. Mein Vater hat gesehen, dass ich seit drei Jahren da bin und meine Frau nicht mehr sehen kann.

Woher kennt der Bürgermeister den Sachverhalt den er in diesem Schreiben bestätigt?

Eigentlich war es ein bekannter Vorfall in unserem Ort. Ich habe auch einen Zeugen heute mit, der ein Leiter für eine Sicherheitskommission bei Fatah ist.

Was kann der bestätigen?

Er wird bezeugen, dass ich im Jahr 2015 die Leute aus der Moschee rausgeworfen habe. Er wird auch diesen Vorfall mit XXXX und wie mir vorgeworfen wurde, dass ich ihn töten wolle, bestätigen.

War dieser Zeuge bei diesen Vorfällen unmittelbar dabei, hat er das gesehen?

Er ist Leiter von einer Sicherheitskommission und arbeitet beim Geheimdienst und bekommt Informationen von seinen Leuten draußen. Sie bekommen alle Nachrichten und alles was passiert.

RI wiederholt die Frage.

Nein, ich weiß es nicht. Bei diesem Moscheevorfall als ich hinkam waren über 200 Personen da. Diese Moschee ist im Keller.

War diese Person zum Zeitpunkt dieser Vorfälle in Gaza anwesend?

Ja, er war in Gaza. Er ist sehr informiert über den Moscheevorfall, weil er auch zur Familienkommission gehört.

Über welche Vorfälle konkret kann er berichten und wann waren diese?

Die Vorfälle 2015 und 2018 wird er bestätigen mit XXXX und XXXX .

Vertreterin gibt an, dass der BF auf diesen Zeugen vorgestern hingewiesen hat. Es soll sich um einen Asylwerber im laufenden Verfahren handeln.

RI stellt fest, dass vor der Verhandlung kein Antrag auf zeugenschaftliche Einvernahme gestellt wurde.

[…]

Warum haben Sie nach der Beschwerdeerhebung Österreich verlassen und sind nach Belgien gereist?

Um dort Asyl oder internationalen Schutz zu bekommen. Ich habe schwierige Familienumstände, eine Frau und ein krankes Kind.

Warum haben Sie ausgerechnet Belgien als neues Ziel ausgesucht?

Weil viele Palästinenser dort leben und viele dort Asyl erhalten haben. Zuerst wurde mir auch erzählt, dass Österreich sehr gut über Palästinenser informiert ist und die Lage kennt.

Welche Fluchtgründe haben Sie in Belgien angegeben?

Es wurde nicht ausführlich gefragt, es war nur wegen Dublinverfahren. Ich habe nur kurz gesagt, dass mir in Palästina vorgeworfen wird XXXX umbringen zu wollen.

Das BVwG verfügt über eine teilweise Kopie ihres Palästinensischen Reisepasses. Demnach verfügten Sie von 16.06.2017 bis 30.08.2017 über ein Visum für Südafrika. Was machten Sie in Südafrika?

Ich bin nicht hingereist. Es gab dort eine Konferenz für Physiotherapeuten, aber ich fuhr nicht hin.

Warum nicht?

Es wurde von den Organisatoren abgesagt. Es wurde vom Roten Kreuz abgesagt.

Sie gaben beim Bundesamt an, dass Sie schon 2016 im Gaza entführt und gefoltert worden seien. Warum haben Sie nicht die Gelegenheit genützt um sich der Gefährdung durch die Reise nach Südafrika zu entziehen? Sie hatten sogar ein Visum.

Ich habe gearbeitet und diese Reise nach Südafrika war vom Roten Kreuz organisiert. Es war unmöglich, dass ich die Grenze passiere.

Wenn die Veranstaltung doch stattgefunden hätte, hätten Sie dann die Probleme an der Grenze nicht gehabt?

Nein, es hätte sicher ein Problem gegeben, das ist eine lange Geschichte mit meinem Job. Wenn Sie wollen kann ich das erzählen. Ich wurde auch von meiner Arbeit gekündigt.

Sie haben aber vorhin angegeben, dass Sie selbstständig als XXXX beschäftigt waren, wie können Sie da gekündigt werden?

Es gibt eine Kammer für XXXX und ich bekam die Arbeitserlaubnis von dort und ich war selbstständig. Später wurde ich bei dieser Kammer selbst eingestellt. Ich aber auch eine Arbeitsbestätigung vorgelegt.

Der Visadatenbank ist auch zu entnehmen, dass Sie am 24.05.2017 ein dänisches Visum beantragten. Was wollten Sie in Dänemark?

Es betrifft nicht Dänemark, sondern Island, dort gab es auch einen Kurs für XXXX .

Sie verfügten weiters vom 01.02.2018 bis 16.05.2018 über ein Visum für Spanien. Weiters ist ein Einreisestempel am 25.03.2018 ersichtlich. Was machten Sie in Spanien?

Ich war nicht in Spanien, ich habe es nicht geschafft dort anzukommen. Da bin ich nach Griechenland eingereist.

Nach einer Auskunft der belgischen Asylbehörde haben Sie dort angegeben, dass Sie am 27. März 2018 in Österreich eingereist sind. In Österreich gaben Sie im Asylverfahren allerdings an, dass Sie er am 03. April 2018 in das Bundesgebiet eingereist sind. Was sagen Sie dazu?

Können Sie das Datum wiederholen?

RI wiederholt die Frage.

Am 03.04.2018 habe ich den Asylantrag in Österreich gestellt.

Was haben Sie die eine Woche vor der Asylantragstellung in Österreich gemacht?

Ich war bei einem Freund, ich habe nichts getan.

Erklären Sie mir bitte, wieso Sie von Griechenland über den Landweg illegal bis nach Österreich reisen sollten, wenn Sie doch über ein gültiges Visum für Spanien verfügten!

Jetzt sage ich die Wahrheit, ich habe bei einem Punkt gelogen. Ich sehe jetzt, dass Sie den Akt von Belgien auch vor sich haben. Ich wollte Fingerabdrücke von Spanien unterdrücken. Mein Reiseweg ging von Palästina nach Ägypten, dann flog ich von Ägypten nach Jordanien, von Jordanien flog ich nach Griechenland. Dann flog ich von Griechenland nach Italien. Ich habe gelogen, damit ich nicht nach Spanien oder Griechenland zurückkehren muss, weil dort die Lage der Flüchtlinge schlecht ist. Jemand hat mir gesagt, dass der Reiseweg nicht so wichtig

ist, weil ich einen wahren Fluchtgrund habe. Aber das ist jetzt die Wahrheit, es gibt auch Stempel im Reisepass für Jordanien und auch für Griechenland.

Wo ist der palästinensische Reisepass jetzt?

Ich habe diesen in Belgien verloren und ich habe auch eine Verlustanzeige in Brüssel gemacht.

Warum haben Sie in Italien keinen Asylantrag gestellt?

Weil die Lage für die Flüchtlinge auch dort schlecht ist.

Wie heißt der Freund bei dem Sie vor der Asylantragstellung in Österreich waren?

Er heißt XXXX und lebt in Innsbruck.

Ist das auch ein Asylwerber?

Er hat jetzt die österreichische Staatsbürgerschaft, er ist mit einer Österreicherin verheiratet. Ich war eine Weile bei ihm und habe mir das Land Österreich angeschaut und dann habe ich mich entschieden den Asylantrag hier zu stellen und nicht woanders hin zu gehen.

Wie heißt der Zeuge?

M.M..

Wo haben Sie diesen kennengelernt?

Er gehört auch zu unserem Stamm.

Sie kennen ihn aus dem Gaza, verstehe ich das richtig?

Ja, ich kenne ihn schon aus Gaza, aber wir hatten keinen Kontakt. Er gehört zum Stamm.

In Gaza haben Sie nicht miteinander gesprochen?

Ich habe ihn bei gewissen Anlässen, wie Hochzeiten, begrüßt, aber wir haben nicht miteinander gesprochen.

BehV: Ich gehe davon aus, dass der Einreisestempel am 25.03.2018 Athen lautet.

Kurze Unterbrechung der Verhandlung um 14:57 Uhr

Fortsetzung der Verhandlung um 15:17 Uhr.

BehV druckt über Ersuchen des Richters den Bescheid betreffend den Zeugen sowie eine Meldung des LVT vom 03.07.2018 aus.

Ist es richtig, dass Sie vorhin gemeint haben, dass der Zeuge ein Angehöriger des Nachrichtendienstes der palästinensischen Autonomiebehörde ist=

Ja, ein Offizier beim Geheimdienst des Militärs. Nachgefragt: ich glaube seit 1994, als ich noch klein war, bis heute. Den Rang weiß ich nicht, aber ich weiß, dass er auch gleichzeitig Leiter einer Sicherheitskommision in unserem Ort J. war. Sie gehören zur Fatah.

Woher wissen Sie, dass er beim Geheimdienst war?

Die ganze Familie weiß davon, es ist nichts Geheimes, ich habe es auch von meiner Familie erfahren.

Aufruf des Zeugen, M.M., um 15:24 Uhr.

Zeuge/Zeugin wird gem. § 50 AVG ermahnt die Wahrheit anzugeben und nichts zu verschweigen. […]

Dem RI liegt der Bescheid des BFA vor.

Sind Sie gemeinsam mit dem Beschwerdeführer nach Österreich eingereist?

Nein. Am gleichen Datum aber getrennt.

Woher kennen Sie den BF?

Ich habe ihn hier kennengelernt, aber seine Sache habe ich noch in der Heimat durch meine Arbeit erfahren.

Durch welche Arbeit, was meinen Sie damit?

Ich bin Beamter beim Geheimdienst und der Verantwortlicher für die Sicherheitskommission in J., wo der BF gelebt hat.

Welchen Geheimdienst meinen Sie?

Den Geheimdienst der palästinensichen Behörde.

Hat dieser einen bestimmten Namen?

Das ist die palästinensische Behörde, in Ramallah wo der Putsch gegen diese Behörde verübt wurde.

In welchem Zeitraum waren Sie beim Geheimdienst tätig?

Von 2013 bis zu meiner Ausreise, bis ich nach Österreich kam.

Anmerkung nach Rückübersetzung: Dolmetscher merkt an, dass er 2003 angegeben hat und der Zeuge sagt jetzt ab 2004.

Wer hat Sie bezahlt, von wem haben Sie das Geld erhalten?

Von der palästinensischen Behörde.

Auf welche Bank haben Sie das Geld erhalten?

Bank Palästina. Nachgefragt: ich habe monatlich zirka 1000 USD erhalten.

Welchen Rang hatten Sie beim Nachrichtendienst?

Erstleutnant.

Was war Ihre konkrete Aufgabe?

Vor 2007 war ich angestellt in einer Abteilung wo wir die Informationen mit Israel ausgetauscht haben. Nach dem Putsch hat man Personalien über den Gaza gesammelt und diese Information habe ich nach Ramallah geschickt.

Wo war das Gebäude in dem Sie gearbeitet haben? Die Adresse.

In der Stadt XXXX

Welche Wahrnehmungen haben Sie in Bezug auf die Probleme des BF in Gaza?

Seine Sache haben wir archiviert und protokolliert. Sie wohnen in einem Haus und daneben ist eine Moschee. Ein Teil von dem Grundstück und von dem Haus der Familie wurde weggenommen. Er, sein Vater und seine Brüder haben das abgelehnt. Dann wurde Gewalt ausgeübt. Der BF, sein Vater und sein Bruder Mahmoud wurden eingesperrt von dem Zuständigen für den Ort XXXX . Was ich von den Unterlagen mitbekommen habe ist, dass der Vater des BF gezwungen wurde auf einem Zettel zu unterschreiben. Er hat bei den Sicherheitskräften unterschrieben. Das haben wir dann dokumentiert und danach nach Ramallah gesendet.

Ist dann der Geheimdienst der Familie zu Hilfe gekommen?

Nein, weil unsere Tätigkeit geheim war. Wir haben uns nicht gezeigt.

Das, was Sie jetzt erzählt haben, haben Sie das selbst persönlich gesehen oder wurde es Ihnen von anderen Personen berichtet?

Ich habe diese Informationen von den Jungs erfahren, die für uns arbeiten.

Vorhalt: Soweit ersichtlich haben Sie im eigenen Asylverfahren nichts von Ihrer Geheimdiensttätigkeit in diesem Zeitraum angegeben. Weiters haben Sie gegenüber dem LVT OÖ bei einer Befragung die Vorwürfe, dass Sie einem militärischen Nachrichtendienst der palästinensichen Autonomiebehörde angehören würden, entschieden zurückgewiesen. Heute geben Sie als Zeuge aber an, dass Sie sehr wohl beim Geheimdienst tätig waren. Was sagen Sie dazu?

Ja, ich gehöre nicht zur Hamas, sondern zur palästinensischen Autonomiebehörde.

Anmerkung nach Rückübersetzung: Zeuge bekräftigt nochmals, dass er nicht zur Hamas gehört. Mein erster Job war als LKW-Fahrer beim Geheimdienst. Er meint immer Nachrichtendienst und nicht Geheimdienst.

BehV: Nennen Sie mir den Namen des aktuellen Amtsherrn, der Sicherheitsdienste der palästinensischen Gebiete!

Z: Der jetzige meinen Sie?

BehV: Ja, der aktuelle.

Z: Es gibt mehrere, für Nachrichtendienst oder Geheimdienst gibt es XXXX , das ist der Hauptzuständige.

BehV: Ich weise darauf hin, dass das nicht stimmt. Das ist XXXX . Erkenntnisquelle ist Wikipedia, ich schicke den Link. Sicherheitsdienst der Palästinensischen Autonomiebehörde – Wikipedia (Ausdruck als Beilage zur Verhandlungsschrift)

RV: Wann haben Sie das Land verlassen?

Z: Im Februar 2018.

RV: Haben Sie den Vorfall mit XXXX XXXX mitbekommen?

Z: Ja, es wurde gesagt, dass es einen Tötungsversuch gegen XXXX gab. Sie haben das später dann der Familie und dem BF vorgeworfen, dass diese hinter dem Vorfall stecken.

RV: Wie haben Sie das erfahren?

Z: Durch meine Arbeit.

RV: Wissen Sie wann der Vorfall war?

Z: Ich weiß, dass es im Jahr 2018 war, soweit ich mich daran erinnern kann.

RV: Das heißt, dass das vor Ihrer Ausreise passiert ist?

Z: Der erste Vorfall war vor meiner Ausreise, der zweite Vorfall war während meiner Ausreise.

RV: Haben Sie diese Nachricht vom Vorfall mit XXXX in Gaza mitbekommen?

Z: Nein, ich war in Ägypten.

RV: In Ägypten haben Sie noch immer Informationen erhalten?

Z: Ja, ich hatte Kontakt zu meinen Arbeitskollegen.

RI: Haben Sie aktuell noch immer Kontakt zu Ihrem Geheimdienst?

Z: Nein, nachdem ich Ägypten verlassen habe gab es zwischen mir und denen keinen Kontakt mehr.

RI: Wie war die Verständigung mit dem Dolmetscher?

Z: Ja, ich habe den Dolmetscher verstanden.

Die eigene Aussage des Zeugen wird diesem vom Dolmetscher rückübersetzt, er wird aufgefordert anzugeben, falls eigene Angaben nicht richtig protokolliert wurden.

Beanstandungen: Siehe Anmerkungen.

BehV merkt an, dass er im Zuge von weiteren Recherchen festgestellt hat, dass die vorherige Aussage des BehV zum Amtsherrn nicht gesichert ist.

Zeuge wird um 16:26 Uhr entlassen.

(…)“

Die von der bB während der Verhandlung beigebrachten Unterlagen, insbesondere zur Person des Zeugen wurden dem Akt beigeschlossen.

Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung wurde das Erkenntnis des BVwG vom selben Tag mündlich verkündet.

Die Beschwerde

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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