RS Vwgh 2021/10/27 Ra 2021/10/0156

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.2021
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Index

L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs4
NatSchG NÖ 2000 §7 Abs1
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/10/0138 E 19. März 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Selbst bei unmittelbarem Angrenzen eines Grundstücks eines Dritten an ein als Bauland-Sondergebiet-Deponie gewidmetes Grundstück ist der in § 7 Abs 1 Nö NatSchG 2000 geforderte funktionale Zusammenhang nicht schon allein wegen der Lage des Grundstücks gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021100156.L01

Im RIS seit

03.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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