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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
In der Situation einer Trennung von Familienangehörigen ist es vor allem unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls grundsätzlich möglich, die Beteiligten auf ein gemeinsames Familienleben im Heimatland zu verweisen (vgl. VwGH 10.4.2020, Ra 2020/21/0011).
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019210383.L03Im RIS seit
04.01.2022Zuletzt aktualisiert am
04.01.2022