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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/21/0348 E 26. Jänner 2017 RS 3Stammrechtssatz
Heimreisezertifikate werden in der Regel nur mit kurzen Befristungen ausgestellt. Sie können daher nicht unabhängig von einer bereits in Aussicht genommenen Abschiebung gleichsam "auf Vorrat" beantragt werden (Hinweis E 19. Mai 2011, 2008/21/0527, wonach im Hinblick auf die Befristung von Heimreisezertifikaten ein Zuwarten mit ihrer Beschaffung am Beginn einer längeren Haft des betreffenden Fremden geboten erscheinen kann).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019210266.L02Im RIS seit
04.01.2022Zuletzt aktualisiert am
04.01.2022