RS Vwgh 2021/11/11 Ra 2019/21/0266

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.2021
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art133 Abs4
FrPolG 2005 §46
FrPolG 2005 §76
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/21/0348 E 26. Jänner 2017 RS 3

Stammrechtssatz

Heimreisezertifikate werden in der Regel nur mit kurzen Befristungen ausgestellt. Sie können daher nicht unabhängig von einer bereits in Aussicht genommenen Abschiebung gleichsam "auf Vorrat" beantragt werden (Hinweis E 19. Mai 2011, 2008/21/0527, wonach im Hinblick auf die Befristung von Heimreisezertifikaten ein Zuwarten mit ihrer Beschaffung am Beginn einer längeren Haft des betreffenden Fremden geboten erscheinen kann).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019210266.L02

Im RIS seit

04.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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