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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §280 Abs1 litdRechtssatz
Ein Beiblatt, auf das im Spruch des Bescheides verwiesen wird, stellt einen Bestandteil dieses Bescheides dar (vgl. VwGH 29.1.2015, 2012/15/0007; 16.12.2010, 2007/16/0188). Dies gilt auch für Beiblätter, auf die im Spruch eines Erkenntnisses des BFG verwiesen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130125.L01Im RIS seit
04.01.2022Zuletzt aktualisiert am
04.01.2022