RS Vwgh 2021/11/12 Ra 2019/13/0125

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Veröffentlicht am 12.11.2021
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §280 Abs1 litd
BAO §93 Abs2

Rechtssatz

Ein Beiblatt, auf das im Spruch des Bescheides verwiesen wird, stellt einen Bestandteil dieses Bescheides dar (vgl. VwGH 29.1.2015, 2012/15/0007; 16.12.2010, 2007/16/0188). Dies gilt auch für Beiblätter, auf die im Spruch eines Erkenntnisses des BFG verwiesen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130125.L01

Im RIS seit

04.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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