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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/04/0064 E 12. Juli 2000 VwSlg 15465 A/2000 RS 3 (hier ohne die letzten beiden Sätze)Stammrechtssatz
Bescheide, mit denen Betriebsanlagen oder deren Änderung im Sinn
der §§ 77 oder 81 GewO 1994 genehmigt werden, enthalten mit
Rücksicht darauf, dass es deren Ziel ist, den Schutz der im § 74
Abs 2 GewO 1994 genannten Interessen sicherzustellen, regelmäßig
Feststellungen über die von der jeweiligen Betriebsanlage
ausgehenden Emissionen. Sie enthalten daher in aller Regel
Umweltdaten im Sinn des § 2 UIG 1993. Das Verlangen nach
Bekanntgabe der Daten eines derartigen Bescheides ist daher
ebenfalls als ein solches nach Bekanntgabe von Umweltdaten im Sinne
des § 2 UIG 1993 zu qualifizieren. Die in diesem Zusammenhang
gestellte Frage nach dem Zeitpunkt, in dem das zu Grunde liegende
Genehmigungsansuchen gestellt wurde, hat jedoch mit Umweltdaten
nichts zu tun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019040120.L07Im RIS seit
03.01.2022Zuletzt aktualisiert am
10.01.2022