RS Vwgh 2021/11/16 Ra 2020/11/0080

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Veröffentlicht am 16.11.2021
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Index

E6J
40/01 Verwaltungsverfahren
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

LSD-BG 2016 §19 Abs1
LSD-BG 2016 §19 Abs2
VStG §19 Abs1
62018CJ0064 Maksimovic VORAB

Rechtssatz

Die Rechtsansicht des VwG, es dürfe bei Verhängung einer (einzigen) Geldstrafe die Anzahl der unterlassenen Meldungen berteffend die Überlassung gemäß § 19 Abs. 1 und 2 LSD-BG 2016 nicht erschwerend berücksichtigt werden, ist unzutreffend. Mit dieser Rechtsauffassung kann sich das VwG insbesondere weder auf das hg. Erkenntnis Ra 2019/11/0033 bis 0034 noch auf das dort zugrunde liegende Urteil des EuGH vom 12. September 2019, C-64/18 u.a., Maksimovic, berufen.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62018CJ0064 Maksimovic VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110080.L01

Im RIS seit

04.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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