Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §57Beachte
Rechtssatz
Bei den Aussprüchen, mit denen ein Aufenthaltstitel nach § 57 AsylG 2005 nicht erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung in ein bestimmtes Land für zulässig erklärt wird, sowie bei der daran anknüpfenden Verhängung eines Einreiseverbotes handelt es sich um voneinander rechtlich trennbare Aussprüche, die separat anfechtbar sind und auch unterschiedlichen rechtlichen Schicksalen unterliegen können (vgl. VwGH 26.6.2019, Ra 2019/21/0146).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020220273.L03Im RIS seit
04.01.2022Zuletzt aktualisiert am
04.01.2022