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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19Rechtssatz
Solange die vom VwG innerhalb des Strafrahmens verhängte (einzige) Geldstrafe nicht höher bemessen wird als die Summe der von der ersten Instanz verhängten Strafen, liegt kein Verstoß gegen das Verbot der reformatio in peius vor (vgl. VwGH 13.8.2019, Ra 2019/03/0068, 0069, Rn. 20).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110038.L03Im RIS seit
04.01.2022Zuletzt aktualisiert am
10.01.2022