RS Vwgh 2021/11/25 Ra 2020/11/0038

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Veröffentlicht am 25.11.2021
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Index

E6J
40/01 Verwaltungsverfahren
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

LSD-BG 2016 §21 Abs3 Z2
LSD-BG 2016 §26 Abs2
VStG §19 Abs1
62018CJ0064 Maksimovic VORAB

Rechtssatz

Die Rechtsansicht des VwG, bei Verhängung einer (einzigen) Geldstrafe dürfe für die Verstöße gegen die Bereithaltungspflicht der erforderlichen Unterlagen die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer nicht erschwerend berücksichtigt werden, ist unzutreffend. Mit dieser Rechtsauffassung kann sich das VwG weder auf das hg. Erkenntnis Ra 2019/11/0033 bis 0034 noch auf das diesem zugrundeliegende Urteil des EuGH vom 12.9.2019, C-64/18 u.a., Maksimovic, berufen (vgl. bereits VwGH 16.11. 2021, Ra 2020/11/0080).

Gerichtsentscheidung

EuGH 62018CJ0064 Maksimovic VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110038.L04

Im RIS seit

04.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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