Index
L65003 Jagd Wild NiederösterreichNorm
AVG §8Beachte
Rechtssatz
Laut der Zustellverfügung wurde der verfahrensgegenständliche Bescheid zwar auch an den Jagdausschuss zugestellt, diesem kommt jedoch keine Rechtspersönlichkeit zu, weshalb eine derartige Zustellung auch keine rechtliche Wirkung entfalten kann (vgl. VwGH 6.9.2005, 2002/03/0193, 0194, mwN).
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020030067.L02Im RIS seit
03.01.2022Zuletzt aktualisiert am
15.02.2022