Norm
PVG §25 Abs2Schlagworte
Ursachen für DienstpflichtverletzungRechtssatz
Es mag zutreffen, dass die D vorgeworfenen dienstrechtlichen Verfehlungen, die Wahrheit der Vorwürfe vorausgesetzt, aus seiner Belastung als Personalvertreter resultierten, auf die von Dienstgeberseite entgegen den zwingenden Vorgaben des § 25 Abs. 2 PVG nicht entsprechend Rücksicht genommen wurde, doch vermag dies die Entscheidung des ZA, es habe sich dabei um dienstliche Angelegenheiten und nicht um die Ausübung der Personalvertretungsfunktion von D gehandelt, nicht mit Rechtswidrigkeit zu belasten. Die Ursachen und Hintergründe der ihm vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen aus seiner Sicht entsprechend darzustellen, wird D im Rahmen des Disziplinarverfahrens Gelegenheit haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A20.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
22.12.2021