RS Pvak 2021/7/13 A20-PVAB/21

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Veröffentlicht am 13.07.2021
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Norm

PVG §25 Abs2

Schlagworte

Ursachen für Dienstpflichtverletzung

Rechtssatz

Es mag zutreffen, dass die D vorgeworfenen dienstrechtlichen Verfehlungen, die Wahrheit der Vorwürfe vorausgesetzt, aus seiner Belastung als Personalvertreter resultierten, auf die von Dienstgeberseite entgegen den zwingenden Vorgaben des § 25 Abs. 2 PVG nicht entsprechend Rücksicht genommen wurde, doch vermag dies die Entscheidung des ZA, es habe sich dabei um dienstliche Angelegenheiten und nicht um die Ausübung der Personalvertretungsfunktion von D gehandelt, nicht mit Rechtswidrigkeit zu belasten. Die Ursachen und Hintergründe der ihm vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen aus seiner Sicht entsprechend darzustellen, wird D im Rahmen des Disziplinarverfahrens Gelegenheit haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A20.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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