Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
Behandlung von Anträgen auf disziplinäre Verantwortung im PVO; Ausübung der Personalvertretungsfunktion; eigene Erhebungen des PVO; Ursachen für DienstpflichtverletzungRechtssatz
Dem Schreiben des DL war klar zu entnehmen, welche Dienstpflichtverletzungen D zur Last gelegt wurden. Da für die Ausübung der Personalvertretungsfunktion entscheidend ist, dass die Tätigkeit im weitesten Sinn als Personalvertretungstätigkeit im Sinne einer Vertretung der Interessen der Bediensteten gegenüber dem Dienstgeber oder als eine einer solchen Vertretungstätigkeit dienliche Vorbereitungs- oder Hilfstätigkeit zu werten ist, konnte kein Zweifel daran bestehen, dass die D vorgeworfenen Handlungen, die Wahrheit der Vorwürfe vorausgesetzt, nicht in Ausübung der Funktion als Personalvertreter gesetzt worden sein konnten. Es waren daher rechtlich keine eigenen Erhebungen des ZA möglich, weshalb auch keine zusätzlichen Unterlagen anzufordern waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A20.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
22.12.2021