Norm
PVG §25 Abs2Schlagworte
Rechtstellung der PV; Dienstverrichtung nicht freigestellter PVRechtssatz
Auch im Lichte der Rechtsprechung der PVAK, an der die PVAB festhält, und der Ausführungen von Schragel ist festzustellen, dass ein nicht vom Dienst frei gestellter Personalvertreter seine Personalvertretungsaufgaben neben seinen Dienstpflichten auszuüben hat und nicht von der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben befreit ist. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass D lt. Antragsvorbringen seinen Vorgesetzten gemeldet hatte, seine dienstlichen Aufgaben wegen seiner Personalvertretungstätigkeit nicht wahrnehmen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A20.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
22.12.2021