Norm
PVG §28 Abs2Schlagworte
Ausübung der PersonalvertretungsfunktionRechtssatz
Anders als von den Antragstellern angenommen, verlangt der Gesetzgeber nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung nicht die Prüfung, ob Dienstpflichtverletzungen durch die Personalvertretungstätigkeit begründet sind, also in Zusammenhang damit stehen bzw. wegen der Personalvertretungstätigkeit gesetzt wurden, sondern ausschließlich die Prüfung, ob die behaupteten Dienstpflichtverletzungen in Ausübung der Funktion als Personalvertreter/in erfolgt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A20.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
22.12.2021