RS Pvak 2021/7/13 A20-PVAB/21

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Veröffentlicht am 13.07.2021
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Norm

PVG §28 Abs2

Schlagworte

Ausübung der Personalvertretungsfunktion

Rechtssatz

Anders als von den Antragstellern angenommen, verlangt der Gesetzgeber nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung nicht die Prüfung, ob Dienstpflichtverletzungen durch die Personalvertretungstätigkeit begründet sind, also in Zusammenhang damit stehen bzw. wegen der Personalvertretungstätigkeit gesetzt wurden, sondern ausschließlich die Prüfung, ob die behaupteten Dienstpflichtverletzungen in Ausübung der Funktion als Personalvertreter/in erfolgt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A20.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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