RS Pvak 2021/8/9 A26-PVAB/21

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Veröffentlicht am 09.08.2021
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Norm

PVG §28 Abs1
PVG §28 Abs2
PVG §22 Abs4

Schlagworte

Antragsberechtigung Dienstvorgesetzte; dienstrechtliche Verantwortung von PV; Behandlung von Anträgen auf Zustimmung zur disziplinären Verantwortung; eigene Erhebungen des PVO; Ausübung der Personalvertretungsfunktion; keine Disziplinaranzeige gegen PV ohne Zustimmung des PVO

Rechtssatz

Aus diesem Grund waren nach PVG daher auch keine eigenen Erhebungen des DA zulässig, weshalb der vom DA in Aussicht genommene Antrag an die DL, ihre Vorwürfe gegen B dem DA gegenüber zu konkretisieren, im Fall seiner Beschlussfassung durch den DA in seiner Sitzung vom 30.06.2021 die Geschäftsführung des DA gleichfalls mit Gesetzwidrigkeit belastet hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A26.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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