RS Pvak 2021/8/9 A11-PVAB/21

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Veröffentlicht am 09.08.2021
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Norm

PVG §41 Abs1

Schlagworte

Antragsberechtigung Bedienstete; Rechtsschutzinteresse

Rechtssatz

Der Antragsteller ist Bediensteter an der Dienststelle im Zuständigkeitsbereich des FA und der Vertrauenspersonen. Gegen diese PVO richtet sich sein Antrag wegen der zunächst fehlenden finanziellen Abgeltung seiner Mehrdienstleistung. Der Antrag wurde durch den vom Antragsteller mit dem DG geschlossenen gerichtlichen Vergleich obsolet, weshalb dem Antragsteller diesbezüglich kein Rechtsschutzinteresse (mehr) zusteht. Dennoch ist nach Ansicht der PVAB seine Antragslegitimation gegeben, weil er nach wie vor der Dienststelle angehört und sich durch die behauptete mangelnde Vertretung seines Anliegens der für ihn zuständigen PVO Vertrauenspersonen und FA in seinen durch das PVG gewährleisteten Rechten verletzt fühlt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A11.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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