Norm
PVG §3 Abs1Schlagworte
Zuständigkeit der PVAB für Beschwerden; Beschwerdelegitimation; PVO gemäß PVGRechtssatz
Da dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden des FA als einzelnem Personalvertreter, wie bereits erwähnt, nach § 41 Abs. 4 und 5 PVG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 PVG die Beschwerdelegitimation fehlt, konnte die von ihm eingebrachte Beschwerde mangels Zuständigkeit der PVAB nicht in Prüfung gezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B12.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
22.12.2021