Norm
PVG §41 Abs4Schlagworte
Beschwerdelegitimation; Beschwerdevorlage im Wege des ZARechtssatz
Im vorliegenden Fall hätte der FA als Kollegialorgan entsprechend den zwingenden Vorgaben des PVG den Beschluss auf Einbringung einer Beschwerde iSd § 41 Abs. 4 PVG fassen und diesen Beschluss dem ZA zur Weiterleitung an die PVAB iSd § 41 Abs. 5 PVG vorlegen müssen, um der PVAB die Prüfung der Beschwerde zu ermöglichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:B12.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
22.12.2021